NS-Zeit

Raubkunst: Entscheidung über Rückgabe liegt beim Stadtrat

Werden die Erben des jüdischen Unternehmers Kurt Grawi das Werk zurückbekommen?

 16.04.2021 15:44 Uhr

NS-Raubkunst im Salzstollen von Merkers (Symbolfoto) Foto: claimscon.org

Werden die Erben des jüdischen Unternehmers Kurt Grawi das Werk zurückbekommen?

 16.04.2021 15:44 Uhr

Im Fall des jahrelangen Streits um die Rückgabe des wertvollen Ölgemäldes »Die Füchse« an die Erben des einstigen Besitzers liegt die Entscheidung jetzt beim Düsseldorfer Stadtrat. Die Beratende Kommission für Raubkunstfälle hatte vor Kurzem die Rückgabe des Werks des Expressionisten Franz Marc (1880-1916) an die Erben des jüdischen Unternehmers Kurt Grawi (1887-1944) empfohlen.

Der Rats-Kulturausschuss reichte am Donnerstag die Empfehlung der Raubkunst-Kommission zur Rückgabe in Form einer Beschlussvorlage des Kulturdezernats an den Rat weiter. »Der Rat wird sich in seiner Sitzung am 29. April mit dem Thema befassen«, sagte eine Sprecherin. Der Ausschuss hatte sich im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung mit dem Thema befasst. Einzelheiten dazu wurden zunächst nicht bekannt.

Grawi war nach 1933 in Deutschland erheblichen Repressionen ausgesetzt. 1938 wurde er mehrere Wochen im Konzentrationslager Sachsenhausen inhaftiert. 1939 konnte er nach Chile auswandern. 1940 verkaufte er das Bild in New York. 1962 kam es als Schenkung in den Bestand der Städtischen Kunstsammlung Düsseldorf.

Vor einigen Jahren forderten die Erben die Restitution des Bildes. Die Umstände des Verkaufs belegten, dass Grawi das Bild aus Not und unter dem Zwang der Verfolgung veräußern musste, argumentierten sie. Die Stadt Düsseldorf wies dies zurück mit der Begründung, das Bild sei 1940 im Ausland zu einem für damalige Verhältnisse marktgerechten Preis verkauft worden. Die Stadt schlug ein Mediationsverfahren durch die Beratende Kommission vor. 2018 stimmten die Erben dem Verfahren zu. Ende März 2021 veröffentlichte die Kommission ihr Votum.

Nach Auffassung der Kommission ist das Gemälde zurückzugeben, »auch wenn der Verkauf außerhalb des NS-Machtbereiches seinen Abschluss gefunden hat«. Der Verkauf 1940 in New York sei die unmittelbare Folge der KZ-Inhaftierung und der Flucht gewesen. Er habe mit der NS-Verfolgung in einem derart engen Zusammenhang gestanden, dass der Ort des Geschehens demgegenüber zurücktrete. Die Entscheidung der Kommission fiel mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen. Die Stadt Düsseldorf hatte dies als »knappe Zweidrittel-Mehrheit« bezeichnet. dpa

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