Für den Umgang mit NS-Raubgut haben Bund, Länder und Kommunen ihren Leitfaden aktualisiert. Die Neufassung konzentriert sich nach Angaben vom Mittwoch »stärker als bisher auf eine grundlegende Darstellung der politischen Aspekte der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubes«.
Thema Die Handreichung solle an das Thema heranführen, die hohe Bedeutung der Aufarbeitung unterstreichen und diejenigen ansprechen, die mit dem Thema neu befasst sind. Die Neufassung basiert auf den Leitlinien von 2001, die vor zwölf Jahren zuletzt überarbeitet wurden.
»Die aktualisierte Handreichung ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubes, den wir gemeinsam mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gehen«, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) in einer Mitteilung.
Engagement »Damit bekräftigen wir unser Bekenntnis zur weiteren Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubes. Dieses Engagement sind und bleiben wir gerade den jüdischen Opfern und ihren Familien schuldig, die von den Nationalsozialisten ihres Eigentums, ihrer Rechte und vielfach ihres Lebens beraubt wurden.«
Aus Sicht des Vorsitzende der Kulturminister-Konferenz, Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda (SPD), ist die Handreichung »politisches Grundsatzdokument und praktische Arbeitshilfe«. Damit werde die gesellschaftliche Bedeutung der Aufklärung des nationalsozialistischen Kulturgutraubs betont.
Aufklärung Der Präsident des Deutschen Städtetages, für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), sagte, Aufklärung,
Rückgabe oder Entschädigung von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen sei den Kommunen ein sehr wichtiges Anliegen. »Die aktualisierte Handreichung soll mit praktischen Hilfestellungen die Aufklärungsarbeit in kommunalen Museen, Bibliotheken und Archiven weiter stärken und unterstützen.« dpa