Nach über 80 Jahren hat ein Hamburger Museum den von den Nationalsozialisten geraubten Kopf einer Buddha-Figur an die Nachfahren der früheren Eigentümerin zurückgegeben. Er wurde 1941 beschlagnahmt und vom damaligen Museum für Völkerkunde erworben, wie das heutige Museum am Rothenbaum (MARKK) am Montag mitteilte.
Der Kopf stammt demnach aus dem Besitz der Berliner Kunstsammlerin Johanna »Hansi« Ploschitzki, die 1939 in die USA emigrierte. Er sei an die Anwälte ihrer Erben übergeben worden. »Bei den Nachkommen von Frau Share-Ploschitzki entschuldige ich mich für die Verschleierungsstrategien des Museums in den 1950er Jahren und bedaure es sehr, dass sie so lange auf Gerechtigkeit warten mussten«, erklärte Museumsdirektorin Barbara Plankensteiner.
Ploschitzkis zur Verschiffung bestimmte Besitztümer wurden laut Museum 1941 im Hamburger Hafen von der Geheimen Staatspolizei konfisziert und kurz darauf durch das Gerichtsvollzieheramt Hamburg versteigert. Das Museum für Völkerkunde erwarb über diese Versteigerung sieben ostasiatische Kunstgegenstände und fünfundzwanzig Bücher.
»Nicht identisch«
Ploschitzki, die nach Heirat in den USA den Namen Hansi Share annahm und in Los Angeles lebte, stellte 1948 über ihren Anwalt einen Rückgabeantrag, dem stattgegeben wurde. 1951 erhielt sie die im Museum befindlichen Objekte und Bücher zurück - bis auf den Buddha-Kopf.
Die Sammlerin hatte den Angaben zufolge keine Kenntnis über seinen Verbleib. Die damalige Museumsleitung habe keine aufrichtige Auskunft gegeben. Der Buddha-Kopf sei in der Korrespondenz zwischen der Wiedergutmachungsstelle der Stadt und dem Museum seinerzeit fälschlicherweise als »alter Topf« geführt worden, weshalb das Museum angeben habe, dass dieser »nicht identisch« sei.
Direktorin Plankensteiner begann 2017 mit einer Neuausrichtung des Museums und initiierte systematisch Provenienzforschung, wie es hieß. Dass es sich bei dem Buddha-Kopf um einen Fall von NS-Raubgut handelt, sei bereits 2019 deutlich geworden. Weitere Recherchen und eine Anfrage der Erbengemeinschaft hätten den Verdacht bestätigt. kna