Das Landgericht Berlin hat am Montag im Gerichtsprozess Mirna Funk gegen Deborah Feldman sein Urteil verkündet.
RÜCKBLICK Mitte Februar hatte die Autorin Feldman für ebenso großen medialen Wirbel wie Verstörung gesorgt, als sie mehrere – vor allem in der Öffentlichkeit stehende – Personen nachhaltig diffamierte und auf ihrem Instagram sowie Twitter-Account suggerierte, sie seien nicht jüdisch.
Daraufhin klagte Mirna Funk, vertreten durch den bekannten Medienanwalt Nathan Gelbart, gegen Deborah Feldman. Letztere hatte über 100 Instagram-Stories auf ihrem Instagram-Account prominent unter den »Highlights« platziert.
In einer von vielen Stories hatte Feldman explizit Funk in der öffentlichen Meinung herabgesetzt und unwahre Tatsachen mit persönlichkeitsrechtsverletztendem Charakter verbreitet. Feldman stellte die Zugehörigkeit der Klägerin zum Judentum in Frage und erklärte »die Frau ist eine einzige Lüge.«
EINIGUNG? Am 17. April traten daraufhin am Berliner Landgericht Berlin II die beiden Autorinnen vor den Richter – allerdings nur per Video. Darum hatte Feldmans Anwältin im Vorhinein gebeten. Mirna Funk und ihr Anwalt sowie Deborah Feldman und ihre Anwältin waren in einer Videokonferenz zusammengeschaltet.
Das Gericht versuchte zu Beginn zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen: »Sie begreifen sich beide als Jüdinnen, wäre es da nicht besser, zusammenzustehen, als sich hier gerichtliche Auseinandersetzungen zu liefern?« fragte er. »Für uns wäre eine unterschriebene Unterlassungserklärung ausreichend«, erklärte Funks Anwalt. Mit einer solchen Erklärung würde Feldman Funk versichern, keine weiteren entsprechenden Aussagen über sie zu tätigen. Bei Verstoß käme es zu einer Vertragsstrafe.
Jedoch lehnte dies Feldmans Anwältin ab. Somit lag es am Landgericht, in dem Fall zu entscheiden.
BEHAUPTUNG Kernpunkte des verhandelten Eilverfahrens waren die Behauptung Feldmans, Funk sei »wohl keine Jüdin« sowie Zweifel darüber, inwieweit sich Funk zwischen Israel und Deutschland aufgehalten habe sowie ihre akademische Laufbahn. Feldman konkludierte: »Diese Frau ist eine einzige Lüge (…) Sie missbraucht jüdisches Leben als Selbstdarstellung.«
Der entsprechende Beitrag ist inzwischen von Feldmans Instagram-Account gelöscht. In dem Eilverfahren ging es allerdings darum, dass Deborah Feldman solche Aussagen zukünftig nicht wiederholen dürfe. Andere Stories, die laut Funks Anwalt »unwahre Tatsachen mit rufschädigendem Charakter« enthalten, waren nicht Teil der Klage im Eilverfahren, könnten aber später noch eine Rolle spielen, und sind weiterhin online. So konnte man auf Feldmans Account auch am Tag der Verhandlung in verschiedenen Stories lesen, Funk habe am Gazastreifen mit »IDF-Terroristen« Silvester gefeiert.
HOLOCAUST »Feldman schreckt selbst nicht davor zurück, Funk Holocaustleugnung vorzuwerfen«, schreibt ihr Anwalt. Dies bezieht sich auf eine Story, in der Deborah Feldman die Aussage Funks, ihre Urgroßeltern seien in den 30er-Jahren nach Israel ausgewandert, mit den Worten kommentiert: »Ist das schon Holocaust Denial, was sie dort betreibt?«
Der Fall ist juristisch knifflig: Meinungsäußerungen sind in Deutschland gut geschützt und werden nur in schweren Fällen als persönlichkeitsverletztend verurteilt. Doch der Richter gab Funk in den zwei wichtigsten Punkten Recht.
ORDNUNGSHAFT Er untersagte Deborah Feldman am Montag per Einstweiliger Verfügung und unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro und einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, dass Feldman zukünftig Funks Zugehörigkeit zum Judentum weder in Frage stellen noch leugnen sowie Funk als »einzige Lüge« bezeichnen dürfe.
Funks Anwalt Nathan Gelbart ergänzte: »Eine Mitstreiterin aus einem Diskurs fernhalten zu wollen, indem ihr Judentum und ihre Vita wahrheitswidrig geleugnet werden, halte ich nicht nur für rechtlich, vor allem aber auch moralisch für äußerst bedenklich. Die Entscheidung des Landgerichts ist insoweit eindeutig und richtig.« ja