Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rückgabe von NS-Raubkunst ist bei einer Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses am Montag auf massive Kritik gestoßen. Der Entwurf »zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut« sieht unter anderem vor, dass es den ursprünglichen Eigentümern beziehungsweise deren Erben ermöglicht wird, Auskünfte über die betreffenden Werke zu erhalten.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sprach sich dafür aus, beim Thema Auskunftsanspruch den Kunsthandel besser einzubinden. Dass der Gesetzentwurf auf diese Chance verzichte, sei ihm unverständlich. Dringend änderungsbedürftig sei zudem, dass, sofern ein Kulturgut durch eine Privatperson an den Eigentümer zurückgegeben werde, der Eigentümer erhaltene staatliche Schadensersatzleistungen an den Bund zurückzahlen müsse. »Das halte ich für zutiefst unmoralisch«, sagte Zimmermann.
Der Geschäftsführer des Zentralrates der Juden in Deutschland, Daniel Botmann, nannte den Entwurf ungeeignet. Botmann kritisierte, dass der Eigentümer seinen Anspruch auf Restitution kaum durchsetzen könne. Heutige Besitzer müssten lediglich darlegen, »dass sie keine Kenntnis über den NS-bedingten Entzug des Erwerbs hatten«.
Deutschland fällt bei Restitution zurück
Aus Sicht von Christina Berking von der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel verhindere das Gesetz Restitution. Mit ihm falle Deutschland weit hinter die derzeitige Rückgabepraxis zurück. Gut funktionierende Strukturen und Prozesse würden zerstört, weil der Kunsthandel aus seiner Vermittlerrolle gedrängt werde, sagte sie.
Mitte Oktober hatte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung erstmals beraten. Bei einem öffentlichen Fachgespräch im Kulturausschuss war Anfang November schon einmal massive Kritik geäußert worden. Ob das Gesetz noch vor der geplanten Neuwahl im Februar verabschiedet werden wird, ist ungewiss.