Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hat sich auf Anfrage der Jüdischen Allgemeinen zurückhaltend zur neuen Berliner Antidiskriminierungsklausel geäußert. Seit Ende Dezember müssen sich Künstler zum Kampf gegen Antisemitismus bekennen, wenn sie vom Land Berlin gefördert werden wollen. Die Initiative geht auf den Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) zurück.
»Berlin hat nun einen Vorschlag vorgelegt, der ja auch mit den Kulturschaffenden diskutiert und sicher noch rechtlich geprüft wird. Aus meiner Sicht wäre hier ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern wichtig, und ich bin hierzu auch mit den Ländern im Gespräch«, sagte Claudia Roth der Jüdischen Allgemeinen am Montag.
»Wir sollten einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen vermeiden, die dem gemeinsamen Anliegen wenig dienlich wären und keine Orientierung geben. Vielmehr sollten wir im Sinne des gemeinsamen Anliegens diskutieren, was verwaltungs- und verfassungsrechtlich sinnvoll und politisch geboten ist«, unterstrich die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Die Grünen-Politikerin kündigte an: »Hierzu werde ich weiter das Gespräch mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, aber auch mit Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen suchen sowie auch rechtliche Expertise dazu einholen.«
In der Kulturszene war die Initiative von Joe Chialo auf teils heftige Kritik gestoßen. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, hatte die Maßnahme hingegen gelobt. »Die Klausel der Senatsverwaltung für Kultur Berlin zur Antidiskriminierung bei Fördergeldern setzt neue Maßstäbe und reagiert damit auch auf die Erfahrungen der letzten Jahre«, sagte Schuster Anfang Januar.
»Ich habe den Eindruck, die Institutionen sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, viele arbeiten bereits an entsprechenden Codes of Conduct.«
kulturstaatsministerin Claudia Roth
Claudia Roth führte in ihrer Stellungnahme von Montag aus, der Schutz der Menschenwürde und damit der Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Menschenfeindlichkeit verpflichte alle staatliche Gewalt. »Auch seine Institutionen und seine Förderungen. So legt das Artikel 1 des Grundgesetzes fest und setzt damit dem ebenfalls grundrechtlich geschützten und bewusst weit gefassten Schutzraum der Kunst- und Meinungsfreiheit Grenze.«
Genau deswegen sei der Kampf gegen den Antisemitismus »nicht nur staatliche, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit Erschrecken und großer Sorgen beobachten wir den gegenwärtigen Anstieg von Antisemitismus in der Gesellschaft. Hier ist staatliches Handeln gefragt, hier ist aber auch gesamtgesellschaftliches Handeln gefragt. Das gilt selbstverständlich auch für die staatliche Kulturinstitutionen- und Kulturförderung. Auch hier geht Freiheit mit gesellschaftlicher Verantwortung einher«, so die Kulturstaatsministerin.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und ihre Mitarbeiter seien mit den bundesgeförderten Institutionen »in einem guten Arbeitsprozess, wie diese sich mit Antisemitismus und Diskriminierung auseinandersetzen. Ich habe den Eindruck, die Institutionen sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, viele arbeiten bereits an entsprechenden Codes of Conduct«, sagte Claudia Roth. ag