Nach dem umstrittenen Aufruf von Kulturschaffenden hat die Bundesregierung bekräftigt, ihre ablehnende Haltung zur BDS-Bewegung beizubehalten. »Ständige Boykottaufrufe sind ignorant und diffamierend«, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Martina Fietz am Freitag in Berlin.
Fietz betonte, sie äußere sich ganz grundsätzlich zu der Resolution, die der Bundestag im Mai 2019 gegen die BDS-Bewegung verabschiedete hatte. Das Parlament stufte die Bewegung, die den allumfassenden Boykott des jüdischen Staates und israelischer Staatsbürger fordert, als ebenso israelfeindlich wie antisemitisch ein und verlangte, sie und ihre Unterstützer sollen kein Geld mehr von der Bundesregierung erhalten.
BDS steht für »Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen«. Die Kampagne wurde 2005 von mehr als 170 palästinensischen Organisationen gestartet. Ihr Ziel ist es, durch gezielte Boykottaufrufe den jüdischen Staat international zu isolieren und als angeblichen »Apartheidstaat« zu diffamieren. Dabei hat sie sowohl israelische Firmen und Institutionen als auch Wissenschaftler und Künstler im Visier.
Mehrere renommierte Kultureinrichtungen aus Deutschland hatten am Donnerstag in der Initiative »GG 5.3 Weltoffenheit« vor der Gefahr gewarnt, im Kampf gegen Antisemitismus wichtige kritische Stimmen in der Gesellschaft von der öffentlichen Debatte auszuschließen. »Unter Berufung auf diese Resolution werden durch missbräuchliche Verwendungen des Antisemitismusvorwurfs wichtige Stimmen beiseitegedrängt und kritische Positionen verzerrt dargestellt«, schrieben sie.
»Die aktuelle Initiative ist erneut ein Beispiel dafür, welchen Gratwanderungen die Kunstfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes mitunter ausgesetzt ist«, sagte Fietz. »Auch für streitbare und kontroverse Debatten gelten aus Sicht der Bundesregierung bestimmte Regeln. Dazu zählt im Hinblick auf Israel die unmissverständliche Anerkennung des Existenzrechts Israels«, das unverhandelbar sei.
Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte, man habe jegliche Zusammenarbeit mit der BDS-Bewegung bereits vor der Resolution ausgeschlossen und keine Projekte gefördert, die der Unterstützung der Bewegung dienten. dpa/ja