Die Ausschreibung ist raus, ein Auftrag soll bald ergehen, und dann wird auch das Bundeskanzleramt nach etlichen Vorgängern – am bekanntesten Auswärtiges Amt und Justizministerium – eine Studie darüber haben, wie viel NS-Belastung sich in diesem Ressort fand.
Von 2017 bis 2020 stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters eine Summe von insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung, speziell für die Forschung zum Kanzleramt eine Million. Die übrigen drei Millionen fließen in »über Einzelinstitutionen hinausgehende übergreifende, vergleichende oder querschnitthafte Studien«, wie es in der Ausschreibung heißt. Vergeben wird der Auftrag vom Bundesarchiv in Berlin.
Die Idee, die NS-Vergangenheit der Ministerien aufzuarbeiten, entspringt »letztlich dem Auftrag des Koalitionsvertrages«, teilte ein Sprecher der Kulturstaatsministerin der Jüdischen Allgemeinen mit. Die Rede ist von einem »innovativen Forschungsprogramm«, das einen ressortübergreifenden Zugang suche. Das Programm sei auch für »komparative Forschungsarbeiten« offen, etwa »zur Einbeziehung von DDR-Behörden«.
NS-Elite In der Sprache der Ausschreibung geht es bei dem nun geplanten Projekt um »die Frühgeschichte des Bundeskanzleramts in seiner personellen Kontinuität und Diskontinuität zur Zeit vor 1945 und zu seinen Vorgängerinstitutionen seit 1918«, es geht um die »Rekrutierung des Personals im Kanzleramt sowie die Interaktion und Netzwerkbildung« mit anderen Behörden und letzlich auch um »Forschungsfragen der Mentalitäts- und politischen Kulturgeschichte«, also die Frage, inwieweit NS-Eliten auch den Politikstil der jungen Bundesrepublik geprägt haben.
Von Bedeutung dürfte der frühere Staatssekretär im Kanzleramt, Hans Globke, sein. Der Verwaltungsjurist hatte im NS-Regime Karriere gemacht, indem er sich mit »Allgemeinen Rassefragen« oder dem »Blutschutzgesetz« beschäftigte. Das »J«, das Juden in ihre Ausweispapiere gedruckt bekamen, sowie die Zwangseinträge »Sara« und »Israel« sollen auf Globke zurückgehen. Berüchtigt ist Globkes juristischer Kommentar der Nürnberger Rassegesetze, der für die Durchführung der antisemitischen Hetze von zentraler Bedeutung wurde. Nach 1945 machte Globke unter Bundeskanzler Adenauer Karriere.
Die Forderung, eine unabhängige Historikerkommission einzusetzen, die die NS-Verstrickung des Kanzleramts untersucht, war schon im November 2014 von der Partei Die Linke erhoben worden. Jan Korte, Linken-Abgeordneter, hatte mit seinem Büro auch eine Expertenanhörung veranstaltet.
Bundesarchiv Vom Kanzleramt war auf entsprechende Forderungen immer geantwortet worden, eine solche Aufarbeitung sei nicht notwendig, Historiker könnten ja »im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Aktenbestände beim Bundesarchiv zu Forschungszwecken einsehen«. Dabei waren gerade etliche Akten, die Globke betrafen, nicht für alle Forscher frei zugänglich. Nun ist zu hören, dass der Aktenzugang »selbstverständlich ohne Einschränkung nach dem Bundesarchivgesetz« möglich sein wird.
Im Jahr 2010 hatte eine Historikerkommission unter dem Titel Das Amt ihren Bericht zum Auswärtigen Amt vorgelegt. Seither haben in 20 Ministerien und Behörden Historiker geforscht, um die NS-Verstrickung aufzuarbeiten. Zuletzt erschien Die Rosenburg, eine Studie zum Bundesjustizministerium. Martin Krauß