Gleich 14 Mal verwendete Bayerns Wissenschafts- und Kunstminister Markus Blume in seiner Rede die Worte »unerträglich« und »Unerträglichkeit«.
Der CSU-Politiker musste sich am Donnerstag im Landtag in München der Kritik von Bündnis90/Die Grünen und SPD an seinem Umgang mit NS-Raubkunst stellen. Vergangene Woche war dazu ein ausführlicher Bericht der »Süddeutschen Zeitung« erschienen. Gestützt auf Auszüge aus einer Datenbank der dem Blume-Ministerium unterstellten Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BSGS) hat das Blatt vermeldet, dass der Freistaat Bayern auf Hunderten von Kunstwerken sitze, die selbst interne Experten als Raubkunst einstufen würden und die bislang zum Großteil nicht in die Lost-Art-Datenbank des Bundes eingestellt worden seien.
Lange Verfahren
Noch im Dezember hatte Blume sich gerühmt, in Bayern sei die Restitution von NS-Raubkunst »gelebte Praxis«. 117 Fälle seien mittlerweile abgeschlossen; in 86 Prozent habe er auf Rückgabe entschieden, so der Minister damals.
Doch nicht erst seit dem SZ-Bericht bestehen große Zweifel an dieser Bewertung der Bilanz. Erben von jüdischen NS-Opfern bemühen sich zum Teil seit Jahrzehnten um die Rückgabe von Kunstwerken. Sie beschweren sich, dass die Verfahren gerade in Bayern oft in die Länge gezogen würden.
Zu den Antragsstellern gehört auch Michael Hulton, der Großneffe des Kunsthändlers Alfred Flechtheim. Er will von den BSGS unter anderem die Bronze »Fernande« von Pablo Picasso zurückhaben, die einst im Besitz seines Großonkels war.
In der Debatte im Maximilianeum sagte die Grünen-Abgeordnete Sanne Kurz an die Adresse Blumes: »Michael Hulton ist schwer krank. Er hat keine Kinder. Seine Schwester starb im letzten Jahr. Sorgen Sie dafür, dass er noch Gerechtigkeit erleben kann!« Der Freistaat sei gemäß den Washingtoner Prinzipien von 1998 verpflichtet, proaktiv für faire und gerechte Lösungen zu sorgen. Das sei aber offenbar nicht geschehen, so Kurz.
Michael Piazolo von den Freien Wählern, Vorsitzender des zuständigen Ausschusses, warb um Verständnis für das Anliegen der Antragsteller. »Diese Menschen sollen nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.« Um dann einen etwas seltsamen Satz zu gebrauchen: »Liebgewordene Gegenstände sind ihnen abhandengekommen«, so Piazolo mit Verweis auf den Kunstraub der Nationalsozialisten.
Markus Blume trat erst am Schluss der Aussprache ans Rednerpult. Der Staatsminister, einst für CSU-Chef Markus Söder auch als Generalsekretär tätig, begann sehr demütig. »Unerträglich« sei es zu wissen, dass das NS-Regime Jüdinnen und Juden »so viel Unrecht, so viel Leid, so viel Unmenschlichkeit und mit der Schoa einen unvorstellbaren Zivilisationsbruch angetan« habe.
»Unerträglich« sei auch mitanzusehen, dass zunächst mehr als 50 Jahre verstrichen seien, bis man überhaupt damit begonnen habe, »sich mit dem Aspekt des NS-verfolgungsbedingten Entzugs von Kulturgütern zu beschäftigen«. Auch »unerträglich« sei, dass heute immer noch Kunstwerke in den Depots und Sammlungen der Museen lägen, von denen sich einige »noch nicht einmal ausreichend damit beschäftigt haben.«
Damit nicht genug. Blume nannte es ebenfalls unerträglich - auch für ihn ganz persönlich -, dass sich Opfer wie Bittsteller vorkommen müssten. Die Abgeordneten dürften es durchaus als Selbstkritik seinerseits sehen, fügte er hinzu.
Maximale Transparenz?
Schuldhaftes Verhalten bei sich selbst sah der Minister dennoch nicht. Stattdessen versuchte er, mögliche Versäumnisse auf die BSGS abzuwälzen. Er selbst habe in seinem Ministerium »eine einzige Dame« sitzen, so Blume, die sich Provenienzforscherin nennen dürfe. Er müsse also den Experten vertrauen und könne nicht einfach nach Gusto über Rückgabegesuche entscheiden, betonte er.
Er stelle sich aber seiner Verantwortung und habe bislang auch kein einziges Restitutionsgesuchen abgelehnt, bei dem eine eindeutige rechtliche Empfehlung dafür vorgelegen habe, behauptete Blume. Dennoch müsse künftig alles schneller vonstattengehen. »Wir müssen noch besser werden. Wir brauchen maximale Transparenz. Wir brauchen mehr Tempo und wir brauchen auch neue Strukturen.«
Noch besser, obwohl eigentlich alles schon richtig gut läuft? An ihm liege es jedenfalls nicht, suggerierte er immer wieder mehr oder weniger deutlich. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die BSGS habe er versucht, intern aufzuklären.
»Wir haben angewiesen, dass die gesamte Systematik der Provenienzforschung hinsichtlich Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Einheitlichkeit noch einmal überprüft wird und dass offengelegt wird, nach welchen Kriterien priorisiert wird, weil der Gemäldebestand natürlich gewaltig ist. Wir reden über mehr als 6000 Werke insgesamt hier, die dieser Prüfung generell unterlegen sind beziehungsweise unterliegen«, so Blume.
Er wolle, dass bei Werken, die schon Gegenstand einer Provenienzrecherche gewesen seien, die Herkunft auch transparent dargestellt werde, zum Beispiel bei Ausstellungen. Außerdem sollen künftig alle Museen und Sammlungen im Geschäftsbereich des Kunstministeriums angewiesen werden, ihre Bestände zu inventarisieren.
»Staatsgemäldesammlungen wurden in Misskredit gebracht«
Nachdem er Fehler und Versäumnisse eingestanden und sich sogar entschuldigt hatte, ging Blume dann aber in die Offensive und übte scharfe Kritik an seinen Kritikern. »Unerträglichkeit lässt sich nicht durch neue Unerträglichkeit leichter aushalten. Es ist für mich unerträglich, jedenfalls für mich persönlich, wie eine der bedeutendsten Gemäldesammlungen der Welt in Misskredit gebracht wird.«
Damit meinte er die »Süddeutsche Zeitung«, die die Affäre mit ihren Enthüllungen ausgelöst hatte, und auch die Anwälte der Opferseite. Es sei »augenscheinlich unzutreffend«, dass bei den BSGS 200 Werke eindeutig als Raubkunst identifiziert und trotzdem zurückgehalten worden seien. Die staatlichen Museen würden so in »Misskredit« gebracht und »diskreditiert«, schimpfte Blume.
Er erwarte »von allen Abgeordneten hier im Bayerischen Landtag«, dass sie entschieden dem Eindruck entgegenträten, der Freistaat tue zu wenig für Restitution, forderte der CSU-Politiker. Er jedenfalls habe in »keinem einzigen Fall, wo es eine rechtliche Restitutionsempfehlung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen gegeben hat«, die Restitution verweigert. »Und in den wenigen strittigen Fällen, bei Madame Soler und den sogenannten Flechtheim-Fällen, habe ich dafür votiert, dass diese unmittelbar der gerade in Einrichtung befindlichen Schiedsgerichtsbarkeit vorgelegt werden.«
Dann konnte der gewiefte Parteipolitiker Blume sich auch eine Spitze gegen die Grünen nicht verkneifen. Diese hatten die Sitzung per Dringlichkeitsantrag gefordert. »Auch wenn es Ihnen nicht gefällt, Frau Kollegin Kurz, und Ihnen der Gedanke möglicherweise fremd ist: Es gibt auch so etwas wie eine Treuepflicht zum Freistaat Bayern. Darauf leistet jeder Staatsbeamte seinen Eid, so auch ich als Minister. Und diese an Recht und Gesetz gebundene Treuepflicht zum Freistaat Bayern verbietet es, einfach freihändig, wie Sie in Ihrem Antrag nahelegen, auf Restitution zu entscheiden.«
Schiedsgericht statt Beratende Kommission
Eine Rückgabe von Kunstwerken im Staatsbesitz könne nicht das »Ergebnis einer Pressekonferenz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sein«, so Blume. Und es liege auch nicht bei den Medien, über die Fälle zu entscheiden. »In Deutschland entscheidet nicht die Süddeutsche Zeitung, was Raubkunst ist.«
Er wolle die strittigen Fälle von den – kürzlich auf den Weg gebrachten, aber noch nicht eigesetzten – Schiedsgerichten entscheiden lassen, sagte Blume der SPD-Abgeordneten Katja Weitzel. Es brauche rechtlich »verbindliche Entscheidungen« und nicht nur Empfehlungen wie die der Beratenden Kommission, die seit 20 Jahren auf Antrag Raubkunstfälle prüft.
Das Vertrösten auf die Schiedsgerichtsbarkeit wiederum halten sowohl die Anwälte der Opfer als auch die Grünen im Landtag für »unerträglich«. Sanne Kurz ging nach der Rede des Staatsministers nochmals ans Pult und kritisierte Blume für seine Attacke auf die Medien und ihre eigene Partei. »Das geht überhaupt nicht. Das macht mich wirklich wütend, das verhöhnt die Opfer.« Blume ducke sich weg, verweigere den Gang vor die Beratende Kommission. Diese kann nur dann eingeschaltet werden, wenn beide Streitparteien dem zustimmen. Bislang hat sich der Freistaat Bayern dem verwehrt.
Am Ende der Debatte war sich das Plenum dann aber doch noch einig: Einstimmig verabschiedete der Landtag einen Antrag, der verstärkte Anstrengungen aller Beteiligten einfordert.