Vor Beginn des Prozesses gegen den Musiker Gil Ofarim in Leipzig erheben seine Verteidiger schwere Vorwürfe gegen das Landgericht. Eine rechtsstaatliche Wahrheitsfindung stehe nach ihrem Eindruck nicht im Vordergrund, erklärten die Anwälte Alexander Stevens und Markus Hennig in Berlin.
Die Kammer werde »das Verfahren so wie jedes andere Verfahren durchführen«, teilte hingegen Landgerichtssprecherin Katrin Seidel dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Leipzig mit. Ofarim soll sich wegen des Verdachts falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten.
Wie in jedem anderen Strafverfahren gelte auch in diesem Fall bis zum Abschluss des Verfahrens die grundgesetzlich verbürgte Unschuldsvermutung. »Das in der Presse veröffentlichte Schreiben der Verteidigung haben wir zur Kenntnis genommen«, so die Gerichtssprecherin weiter.
Es sei eine »Fortsetzung der bereits erfolgten medialen und politischen Vorverurteilung« zu befürchten, schrieben Ofarims Verteidiger. Sie vermuten, »dass ein öffentlichkeitswirksamer Schauprozess« gewollt sei. Der Prozess vor dem Landgericht Leipzig beginnt am 24. Oktober (Az.: 6 KLs 607 Js 56884/21).
Vom Prozessbeginn habe die Verteidigung aus der Presse erfahren, erklärten zudem Stevens und Hennig. Der Beschluss sei bis Donnerstag nicht allen Verteidigern zugegangen. Das Landgericht Leipzig erklärte hingegen: »Nach den hier getroffenen Feststellungen hatten die
Verteidiger vor Herausgabe der Pressemitteilung den Eröffnungsbeschluss erhalten.« Das Gericht hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass der Prozess gegen Ofarim beginnen soll.
Der Musiker, Sohn des bekannten israelischen Sängers Abi Ofarim (1937-2018), hatte einem Hotelmitarbeiter im vergangenen Jahr antisemitische Äußerungen vorgeworfen. Die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter wurden eingestellt. Ende März hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen den Musiker erhoben.
In den Schreiben der Verteidiger wird zudem kritisiert, dass der Fall vor dem Landgericht verhandelt wird. Gewöhnlich würden Fälle wie das angeklagte Delikt am Amtsgericht von einem Berufsrichter entschieden. Jetzt solle eine Strafkammer mit fünf Richtern entscheiden, hieß es. Eine solche Besetzung sei bei außergewöhnlich schweren Straftaten wie Mord und Totschlag üblich.
Das Landgericht sei dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und
habe den Fall übernommen, sagte die Gerichtssprecherin. Grund dafür
sei die »besonderen Bedeutung der Sache«. Für die Verhandlung sind
zunächst sieben Termine bis Ende November angesetzt. Etwa 20 Zeugen
sollen aussagen.