Seit mehr als 40 Jahren wird Wassily Kandinskys Gemälde »Das bunte Leben« im Münchner Museum Lenbachhaus ausgestellt. 1972 hatte die Bayerische Landesbank (BayernLB) das Bild auf Veranlassung der Landeshauptstadt München aus dem Nachlass eines niederländischen Kunstsammlers gekauft und an die Städtische Galerie im Lenbachhaus ausgeliehen. Doch der wahre Ursprung des Werks war bislang unbekannt.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass das Werk aus jüdischem Besitz stammt. Die Erben der jüdisch-niederländischen Familie Lewenstein fordern das Gemälde nun vor einem New Yorker Distriktgericht zurück. »Das Bild ist den rechtmäßigen Besitzern 1940 in einem Verstoß gegen internationale Gesetze weggenommen worden«, heißt es in der Klage, die am Freitag bei dem Gericht eingereicht worden ist.
flucht Kandinskys »Das bunte Leben« wurde im Jahr 1938 von der Unternehmerfamilie Lewenstein dem Stedelijk-Museum in Amsterdam übergeben, um es für sie zu verwahren. Bei ihrer Flucht vor den Nazis in die Vereinigten Staaten konnten sie das Werk nicht mitnehmen. Ohne Erlaubnis der Besitzerfamilie wurde das Bild kurz darauf verkauft. Nach der Kapitulation der deutschen Truppen in den Niederlanden am 5. Mai 1945 hatte »Das bunte Leben« verschiedene Eigentümer, bis es schließlich 1972 von der BayernLB gekauft wurde.
Die Nachfahren der Eigentümer klagen auf Herausgabe des Bildes oder 80 Millionen Dollar, wie aus der Klage vor einem New Yorker Distriktgericht hervorgeht. Zudem werfen sie der BayernLB vor, beim Kauf des Bildes den wahren Ursprung des auf mehrere Millionen Euro taxierten Werkes zumindest geahnt zu haben. 2015 hatten sich die Nachfahren der Familie Lewenstein an die BayernLB gewandt, um auf eine Herausgabe des Gemäldes zu dringen.
Limbach-Kommission Damals wurde die Forderung der Erben negativ beantwortet. »Rechtliche Ansprüche hinsichtlich des Gemäldes, insbesondere auf Herausgabe, sind uns nicht ersichtlich«, teilte die BayernLB den Erben damals in einem Schreiben mit. Man sei indes bereit, den Fall der Limbach-Kommission zur Prüfung zu übergeben.
Am Donnerstag vergangener Woche teilte die BayernLB nun mit, eine schnelle Klärung des Falles zu begrüßen, wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtete. Doch dafür ist es jetzt zu spät: Einen Tag später reichten die Erben Klage in New York ein, um zu ihrem Recht zu gelangen.