Frankfurt am Main/Kassel

»documenta 15«: Staatsanwaltschaft verwirft Beschwerden

Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche und Künstler wegen Volksverhetzung wird es nicht geben

 12.08.2024 14:22 Uhr

Werbung für die »documenta 15« in der Kasseler Innenstadt Foto: Imanuel Marcus

Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche und Künstler wegen Volksverhetzung wird es nicht geben

 12.08.2024 14:22 Uhr

Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kassel bestätigt, keine Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche und Künstler der »documenta 15« in Kassel wegen Volksverhetzung und Beleidigung aufzunehmen.

Die Kasseler Entscheidung entspreche »dem Sach- und Rechtsstand«, sagte ein Sprecher auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Beschwerden gegen die Kasseler Entscheidung vom April 2023 deshalb verworfen.

Insgesamt 25 Bürgerinnen und Bürger, darunter Vertreter jüdischer Institutionen und Verbände sowie Nachfahren von Holocaustopfern und -überlebenden, hatten laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kassel vom April 2023 im Zusammenhang mit Werken, die bei der »documenta 15« im Jahr 2022 gezeigt worden waren, Anzeige erstattet.

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Im Wesentlichen sei es um den Vorwurf gegangen, dass einzelne Kunstwerke einen antisemitischen beziehungsweise volksverhetzenden Charakter hätten. Die Anzeigen richteten sich gegen die für die Werke verantwortlichen Künstler sowie Verantwortliche der »documenta 15« und der Politik, insbesondere den damaligen Oberbürgermeister der Stadt Kassel, Christian Geselle (SPD).

Antisemitismusvorwürfe gab es vor allem gegen das Großgemälde »People’s Justice« des Künstlerkollektivs »Taring Padi«, das zunächst mit schwarzen Tüchern verhängt und später abgebaut wurde. Bei diesem und weiteren kritisierten Werken wie beispielsweise »Guernica Gaza« hätten die Prüfungen ergeben, »dass ein Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat nicht gegeben ist«.

Das gelte für den Tatbestand der Volksverhetzung ebenso wie für den der Beleidigung. Es sei nicht hinreichend gesichert, dass sich beispielsweise in dem Großgemälde enthaltene Darstellungen des »Geschäftsmannes« und des »Mossad Agenten« pauschal gegen Menschen jüdischen Glaubens oder die jüdische Kultur schlechthin richteten. epd

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