Der neue Anwalt von Gil Ofarim fürchtet einen »Schauprozess« gegen den Musiker. »Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Leipziger Justiz hier einen Schauprozess anstreben könnte, nicht ausschließbar aus politischen Gründen«, sagte Alexander Stevens der Deutschen Presse-Agentur in München, der nach eigenen Angaben mit seiner Kanzlei die Verteidigung Ofarims übernommen hat.
Als Anzeichen dafür führt Stevens an, dass die Staatsanwaltschaft Ofarim zum Land- und nicht zum Amtsgericht angeklagt und dies mit der Prominenz des Angeklagten begründet hat. Schließlich habe auch der Körperverletzungsprozess gegen den nicht weniger bekannten, früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng in erster Instanz am Münchner Amtsgericht stattgefunden.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat den 40-Jährigen wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Der Musiker hatte im vorigen Oktober in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so zugetragen. Das Leipziger Landgericht hat nach Angaben einer Sprecherin noch nicht über die Zulassung der Anklage gegen Ofarim entschieden. Damit wird in den kommenden Tagen gerechnet.
Stevens spricht von »einer massiven medialen Vorverurteilung« seines Mandanten und zweifelt die Unabhängigkeit der Leipziger Justiz an. »Trotz der grundrechtlich geschützten Unschuldsvermutung haben ausgerechnet der Landesvater, Ministerpräsident Kretschmer, aber auch beispielsweise Ex-Justizminister Heiko Maas sich im Vorfeld zur Sache inhaltlich geäußert und ihrer untergebenen Justiz damit Leitlinien einer Verurteilung quasi vorgegeben.«
Schon vor der Zulassung der Anklage haben Stevens und sein Team nach eigenen Angaben darum einen Antrag gestellt, den zuständigen Richter, der über die Zulassung der Anklage entscheidet, wegen Befangenheit abzulehnen. dpa