Gesetzentwurf

Bundesregierung erleichtert Herausgabe von NS-Raubkunst

Bundesjustizminister Marco Buschmann Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler

Die Herausgabe von NS-Raubkunst soll für die ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben künftig leichter durchzusetzen sein. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch beschlossen, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.

Der Entwurf sieht unter anderem einen Auskunftsanspruch für die ursprünglichen Eigentümer oder deren Nachkommen gegenüber Personen vor, die NS-Raubkunst in Verkehr bringen. Das betrifft zum Beispiel Angaben über Käufer, Verkäufer oder andere Hinweise zu Herkunft und Verbleib des Kunstwerks. Zudem soll es den heutigen Besitzern von NS-Raubkunst schwerer gemacht werden, mit Verweis auf Verjährungsfristen eine Herausgabe zu verhindern.

Im nationalsozialistischen Deutschland seien Hunderttausende Kulturgüter ihren Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) laut Mitteilung. Insbesondere Jüdinnen und Juden seien so um ihren Besitz gebracht und ihrer Lebensgrundlagen beraubt worden. Viele von den Nazis entzogene Kulturgüter seien auch weiterhin nicht im Besitz ihrer Eigentümer.

Lesen Sie auch

»Das liegt sehr oft daran, dass ihr Verbleib ungeklärt ist. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Recht es zu schwer macht, bestehende Herausgabeansprüche durchzusetzen«, sagte Buschmann. Das Gesetz, das nun noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, solle das erleichtern.

Der Gesetzentwurf von Buschmann und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sieht auch vor, dass für juristische Klärungen einer Herausgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts künftig erstinstanzlich Land- statt Amtsgerichte zuständig sein sollen. Damit solle der Komplexität der Fälle Rechnung getragen werden. Zudem soll in Frankfurt am Main ein besonderer Gerichtsstand für Fälle von NS-Raubkunst eingerichtet werden, weil die Stadt insbesondere für Klägerinnen und Kläger aus dem Ausland gut zu erreichen ist.

Unabhängig davon, wo der Beklagte ansässig ist, können damit Klagen in jedem Fall dort erhoben werden. Eine weitere rechtliche Änderung sieht der Entwurf für die Rückerstattung staatlicher Schadensersatzleistungen vor: Sie sollen grundsätzlich zurückgezahlt werden, wenn der so entschädigte Eigentümer den Vermögensgegenstand wiederbekommt. epd

Bochum

Ausstellung von »Guernica-Gaza« abgesagt

Der Bilderzyklus von Mohammed Al-Hawajri ist wegen Antisemitismusvorwürfen umstritten

 07.09.2024

Speyer/Mainz/Worms

SchUM-Städte laden zu jüdischen Kulturtagen ein

Vorträge, Konzerte, Filme, Ausstellungen und Diskussionen stehen auf dem Programm

 06.09.2024

Literatur

Immer voller Zweifel

Lena Goreliks Poetik-Vorlesung in Hannover liegt nun auch als Buch vor – ihre Einblicke wirken nicht akademisch, sondern lebensklug

von Alexander Kluy  05.09.2024

Geheimnisse & Geständnisse

Plotkes

Klatsch und Tratsch aus der jüdischen Welt

von Katrin Richter  05.09.2024

Milch

Land der Superkühe

Hightech, Kraftfutter und dreimal Melken am Tag: Israels Rinder gehören zu den produktivsten der Welt. Das hat seinen Preis

von Ralf Balke  04.09.2024

Aufgegabelt

Melonen-Gurke-Eis

Rezepte und Leckeres

 04.09.2024

Filmfest

Von Adrien Brody bis Leni Riefenstahl

In Venedig feierten »The Brutalist« über einen jüdischen Architekten, eine Doku zur NS-Propagandistin und das Olympia-Attentats-Drama »September 5« Premiere

von Jens Balkenborg  04.09.2024

7. Oktober

Die gestohlenen Kinder

Unsere Redakteurin beschreibt, was die Ermordung der sechs Geiseln am vergangenen Wochenende bei ihr - und wahrscheinlich allen Eltern - auslöst

von Nicole Dreyfus  04.09.2024

Geheimnisse und Geständnisse

Plotkes

Klatsch und Tratsch aus der jüdischen Welt

von Katrin Richter  04.09.2024