Berlin

»Bewusst der Geschichte stellen«

Es ist das Jahr 2012. Das Bundesministerium der Justiz setzt eine unabhängige wissenschaftliche Expertenkommission ein. Ihr Auftrag lautet, den Umgang der Behörde mit der NS-Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik zu erforschen. Mehrere Jahre lang untersucht ein Wissenschaftlerteam um den Historiker Manfred Görtemaker und den Juristen Christoph Safferling, wie das Ministerium in den 50er- und 60er-Jahren mit der NS-Vergangenheit seiner Mitarbeiter umging.

Seit 2016 liegt die Studie unter dem Titel »Die Akte Rosenburg« vor. Benannt wurde die Untersuchung nach dem damaligen Dienstsitz des Bundesjustizministeriums, der Rosenburg in Bonn. Die Ergebnisse der Studie sind erschütternd: Die Errichtung des Rechtsstaats und der Schutz der Verfassung der jungen Republik wurden in hohem Maße Juristen anvertraut, die in das NS-Regime verstrickt gewesen waren. So waren mehr als die Hälfte aller Führungskräfte des Bundesjustizministeriums von 1950 bis 1973 ehemalige NSDAP-Mitglieder, jeder Fünfte war Mitglied der SA. Diese personelle Kontinuität hatte zur Folge, dass viele Gesetze in der Bundesrepublik nur langsam entnazifiziert wurden und ehemalige NS-Verbrecher häufig straffrei blieben.

Der Frage, wie es zu der Personalpolitik im Bundesjustizministerium kommen konnte, widmete sich Manfred Görtemaker in seinem Vortrag.

Die Ergebnisse der »Akte Rosenburg« standen im Zentrum einer Konferenz mit dem Titel »Die langen Schatten der Vergangenheit. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit«, die in der vergangenen Woche im Ludwig-Erhard-Haus in Berlin stattfand. Organisiert wurde die dreitägige Veranstaltung von der Bildungsabteilung im Zentralrat der Juden in Deutschland.

Bruch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte zum Auftakt der Tagung vor den rund 150 Teilnehmern: »Es ist erschreckend, dass es nach dem Zivilisationsbruch der Schoa keinen Bruch mit dieser schrecklichen Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz gegeben hat.« Viele Juristen, die für die Justiz der NS-Diktatur gearbeitet hatten und dadurch tief in das Unrechtssystem des Regimes verstrickt gewesen waren, hätten ihre Karrieren in der neuen Behörde nahtlos fortführen können, so Barley weiter. »Umso wichtiger ist es, dass sich Juristinnen und Juristen heute bewusst der Geschichte stellen«, betonte die Bundesjustizministerin. Barley regte weiter an, die Beschäftigung mit dem NS-Unrecht zum Pflichtstoff der Juristenausbildung zu machen.

»Über NS-Kontinuitäten hat man lange Zeit vielerorts geschwiegen«, sagte Josef Schuster.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sagte, dass der Umgang des Bundesjustizministeriums mit seiner Vergangenheit als für die frühe Bundesrepublik exemplarisch gesehen werden kann. »Über NS-Kontinuitäten hat man lange Zeit vielerorts geschwiegen.« Der Geschäftsführer des Zentralrats, Daniel Botmann, sagte, der Blick auf die dunklen Kapitel der Geschichte mahne heute wieder zur Verteidigung demokratischer Werte. »Der Rechtsstaat muss sich gegen seine Feinde wehrhaft zeigen.« Dass sich das Bundesjustizministerium seit einigen Jahren intensiv mit der Aufarbeitung seiner Geschichte befasst, bezeichnete Botmann als wichtigen Schritt.

Beamte Der Frage, wie es zu dieser fatalen Personalpolitik im Bundesjustizministerium kommen konnte, widmete sich der Mitautor der »Akte Rosenburg«, Manfred Görtemaker, in seinem Vortrag. Neben einer in den Anfangsjahren der Bundesrepublik weithin verbreiteten Schlussstrichmentalität sei das vorherrschende Beamtenbild dafür ursächlich gewesen. »Man hat für den Aufbau des Bundesjustizministeriums bewusst auf NS-belastete Juristen zurückgegriffen, da man das Bild des idealtypischen, vermeintlich unpolitischen Beamten verinnerlicht hatte«, erklärte der Historiker.

So sei Walter Strauß (CDU), von 1949 bis 1963 Staatssekretär im Bundesjustizministerium und in dieser Funktion maßgeblich für die Personalpolitik in dieser Zeit verantwortlich, der festen Überzeugung gewesen, dass ausschließlich die juristisch-fachliche Fähigkeit eines Bewerbers für dessen Einstellung entscheidend sei. »Strauß betrachtete die Beamtenschaft als reine Techniker ihrer Sachgebiete. Mangels politischer Kenntnis hätten sie aus seiner Sicht dem Natio­nalsozialismus nichts entgegenzusetzen gehabt«, erläuterte Görtemaker. Mit etwai­gen Sympathien für den Nationalsozialismus hatte Strauß’ Personalpolitik nichts zu tun. Als Sohn jüdischer Eltern war der Jurist vom NS-Regime verfolgt worden. Seine Mutter und sein Vater wurden im Ghetto Theresienstadt ermordet.

»Wir müssen uns der Geschichte stellen, auch und besonders Juristinnen und Juristen«, betonte die Bundesjustizministerin.

Dass ab Ende der 60er-Jahre immer weniger NS-belastete Juristen im Dienst des Bundesjustizministeriums tätig waren, hatte einerseits mit dem Tod ehemaliger Mitarbeiter zu tun und andererseits mit dem sich wandelnden gesellschaftlichen Klima in der Bundesrepublik.

Gerichtsprozesse wie der Ulmer Einsatzgruppenprozess von 1958, der Eichmann-Prozess in Jerusalem 1961 und die von dem hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer initiierten Auschwitz-Prozesse in Frankfurt am Main in den Jahren 1963–65 hatten die Öffentlichkeit für die Verbrechen des Nationalsozialismus sensibilisiert. »Der unpolitische Rechtstechniker war nun dem Bild des Schreibtischtäters, der als Rädchen gewissenlos im Apparat der Vernichtungsmaschinerie funktionierte, gewichen«, sagte Görtemaker.

Film Dass auch die Populärkultur ihren Beitrag zu dem sich wandelnden gesellschaftlichen Klima beigetragen hatte, erläuterte der Direktor der Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz, Hans-Christian Jasch. »In Filmen wie Die Mörder sind unter uns von 1946 findet die Auseinandersetzung mit den NS-Kriegsverbrechen statt«, sagte Jasch.

Mit der Zeit befassten sich immer mehr Filme mit der Thematik, die sodann auch ein größeres Publikum erreichten. »Ohne diese Impulse aus Film, Fernsehen und Kultur wären die Prozesse gegen NS-Kriegsverbrecher kaum denkbar gewesen«, schlussfolgerte Jasch.

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