Die Beratende Kommission NS-Raubkunst hat ein Restitutionsgesetz und weitgreifende Reformen für ihre Arbeit gefordert. »Der gegenwärtige Regelungszustand in Fragen der Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter ist unbefriedigend«, kritisierte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende der Beratenden Kommission, Hans-Jürgen Papier, am Montag in Berlin.
Zudem dringt die Kommission darauf, dass ihre Empfehlungen künftig bindenden Charakter haben sollen. Opfer und deren Nachfahren müssten die Möglichkeit erhalten, ein Verfahren vor der Kommission in Gang zu setzen, ohne dass sie hierfür auf die freiwillige Mitwirkung der Kultureinrichtung angewiesen sind, in dessen Obhut sich das Kulturgut befindet.
Aus der Behörde der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth (Grüne), hieß es, dass sich Roth mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Rande der Klausur in Meseberg auf Kernpunkte für eine veränderte Verjährungsregelung, einen Herausgabeanspruch und einen einheitlichen Gerichtsstand verständigt habe. Demzufolge soll im Oktober über inhaltliche Punkte und Umsetzungsschritte zur Reform der Beratenden Kommission gesprochen werden. Zuerst berichtete der Deutschlandfunk über die Gespräche.
Zugleich einigten sich Bund, Länder und Kommunen in einer gemeinsamen Position darauf, dass Bemühungen um die Identifizierung von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern in kulturgutbewahrenden Einrichtungen weiter intensiviert werden müssen.
»Die Rahmenbedingungen sowohl für Provenienzforschung als auch die Restitutionspraxis sollen weiter verbessert werden«, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.
Die Beratende Kommission kritisierte zuvor, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer politisch-moralischen Verantwortung, das NS-Unrecht in Bezug auf die Rückgabe verfolgungsbedingt abhanden gekommener Kulturgüter wiedergutzumachen, nicht gerecht werde, weil die bisherigen Regelungen ungenügend seien.
Bisher seien fast ausnahmslos Kulturgüter in öffentlichem Eigentum Gegenstand der Verfahren, hieß es. Künftig sollten auch private Einrichtungen und Privatpersonen, die über NS-Raubkunst verfügen, in die Restitutionsverfahren einbezogen werden. Dazu sei ein umfassendes Restitutionsgesetz erforderlich.
Bisher wird die Kommission bei Streitigkeiten über die Rückgabe von Kulturgütern tätig und fungiert dabei als Mediatorin zwischen den Parteien. Sie kann zur Beilegung des Streits Empfehlungen abgeben.
Die Beratende Kommission NS-Raubgut wurde vor 20 Jahren ins Leben gerufen. Sie besteht aus zehn Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Sie wurde von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden mit dem Ziel eingerichtet, bei Differenzen zwischen den Beteiligten über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu vermitteln.