Wissenschaftler der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU), denen in der NS-Zeit der Doktortitel aberkannt wurde, werden rehabilitiert. In einem symbolischen Akt werde der Senat am 9. November die vor acht Jahrzehnten getroffenen Entscheidungen der Fakultäten aufheben, teilte die Hochschule am Mittwoch in Jena mit.
In den meisten Fällen sei der Verlust des Doktortitels mit der Ausbürgerung von NS-Verfolgten einhergegangen, die Deutschland verlassen hätten. Den Emigranten sei die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt worden; die Universitäten hätten Anweisung gehabt, den Promovierten den Doktortitel zu entziehen.
Bedauern »Wir können das begangene Unrecht nicht ungeschehen machen, aber wir werden mit einem öffentlich sichtbaren Akt der Rückbesinnung und des tiefen Bedauerns die Entscheidungen der damaligen Universitätsgremien zurücknehmen«, sagt FSU-Präsident Walter Rosenthal.
Insgesamt konnten 61 sogenannte Depromotionen im Universitätsarchiv Jena nachgewiesen werden. Eine Kommission habe nach gründlichem und zeitintensivem Aktenstudium Kriterien entwickelt, um die einzelnen Fälle beurteilen zu können. Richtschnur sei dabei die Frage gewesen, ob die Entziehung des Doktortitels als NS-Unrecht angesehen werden müsse oder nicht, da in einigen Fällen die Entziehung des Doktorgrades nach einer strafgerichtlichen Verurteilung erfolgt sei.
»Rassenschande« Die Kommission habe insbesondere Verurteilungen wegen »Rassenschande«, »widernatürlicher Unzucht« (Homosexualität) und »gewerbsmäßiger Abtreibung« als NS-Unrecht qualifiziert und eine Aufhebung der mit diesen Begründungen erfolgten Entziehungsentscheidungen empfohlen.
Bei der Gedenkveranstaltung sollen die Namen der Wissenschaftler verlesen werden, denen posthum der Doktortitel wieder zuerkannt wird. Auf Beschluss des Senats betrifft das 26 Fälle. Auch werde die Rehabilitierung von 20 Betroffenen bekräftigt, denen der Doktortitel bereits im Sommer 1945 wieder zuerkannt worden sei.
In weiteren vier Fällen konnte nach Angaben der Hochschule nicht eindeutig geklärt werden, ob von NS-Unrecht beim Entzug des Doktorgrades ausgegangen werden muss. In drei Fällen hätten für eine abschließende Klärung schlicht die nötigen Akten gefehlt. epd