Hermann Joseph Bausch-Hölterhoff, schauspielernder Rechtsmediziner der Kölner »Tatort«-Serie, schildert als Joe Bausch in seinem Knast betitelten Buch von 2012 das Gefängnis als »eine Parallelwelt mit eigenen Gesetzen«. Die Sprache ist dafür ein sicherer Indikator.
Schon der im Duden als umgangssprachlich eingestufte Ausdruck »Knast« ist doppeldeutig. Er meint neben der Haft auch das Gefängnisgebäude. Dazu führen der Duden wie das Wortschatz-Portal der Universität Leipzig, nach Register und Region differenziert, etliche Synonyme auf. Von Lexemen der Amtssprache wie »Freiheitsstrafe«, »Arrest«, »Gewahrsam« oder »Straf-«, beziehungsweise »Justizvollzugsanstalt (JVA)« reichen sie über Slangwörter wie »Bau«, »Bunker«, »Kahn«, »Kiste«, »Kittchen«, »Loch«, »Sing-Sing« oder »Verschlag« bis zu österreichischen Entsprechungen wie »Gefangenenhaus«, »Häfen« und »Kotter«.
code Die scherzhaft »Knackis«, »Knastis« oder »Knastologen« genannten Gefängnisinsassen bedienen sich eines sondersprachlichen Codes. Der kriminologisch versierte Strafrechtler Klaus Laubenthal listet in seinem Lexikon der Knastsprache (2001) allein unter dem Lemma »Knast« über 100 Komposita auf, zum Beispiel »Knastbulle« (Vollzugsbediensteter), »Knastpunkte« (eintätowierte Symbole), »Knastvogel« (rückfälliger Straftäter) und »Knastpope« (Anstaltsgeistlicher).
Die Etymologie-Reise zum »Knast« referiert Klepschs Westjiddisches Wörterbuch (2004): »Das lateinische Wort census (Steuerschätzung, Volkszählung) wird nach der Expansion des Römischen Reichs in den östlichen Mittelmeerraum ins Griechische als kénsos entlehnt, danach, über dessen Vermittlung, auch ins Hebräische qenas (Geldstrafe).«
Das Jiddische übernahm zunächst das Substantiv. Als »Knass legen« wurde dies dann aber, so Klepsch, »in einer spezifischen Bedeutung verwendet: Bei einer Verlobung wird eine Konventionalstrafe für das Nichtzustandekommen der Ehe ausgehandelt. Zur Bekräftigung der Gültigkeit des Vertrags wird ein Teller zerbrochen. Knass legen bedeutet nun entweder Verlobung oder speziell das Zerbrechen des Tellers anlässlich derselben.« Diesen Brauch führt Abraham Tendlau (Jüdische Sprichwörter und Redensarten, 1860) auf eine Talmud-Erzählung (Brachot 31a) zurück.
rotwelsch Im Rotwelschen wurde »Knass«, das zunächst »Geldbuße« bedeutete, erst auf alle Strafen, dann auf die Gefängnisstrafe und das Haftgebäude übertragen. Phonetisch wurde es dabei durch ein Schluss-t ergänzt, wohl in Anlehnung an ähnliche deutsche Verbableitungen. Diese rotwelsche Form »Knast« verbreitete sich über die Berliner Umgangssprache in Deutschland.
Der Kriminalkommissar C. W. Zimmermann zitierte in seinem Buch Die Diebe in Berlin (1847): »Er hat gimmel Schoof Knast, das heißt, er ist zu drei Jahren Zuchthausstrafe verurteilt.« Bei Zimmermann findet man auch das Verb »beknasten« (bestrafen) und das Adjektiv »beknast« (bestraft). In Bischoffs Jüdisch-deutscher und deutsch-jüdischer Dolmetscher 1916 findet sich dazu auch das als gaunersprachlich markierte Nomen agentis: »K’naster«, gleich Richter.