EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben. Rituelle Schlachtungen als solche würden nicht verboten und damit werde die Religionsfreiheit geachtet, befanden die Richter des höchsten EU-Gerichts am Donnerstag.
Das Urteil kommt überraschend, da ein EuGH-Gutachter kürzlich noch zu dem Schluss gekommen war, derartige Vorschriften widersprächen dem Recht auf Religionsfreiheit. Religionsvertreter kritisierten das Urteil scharf, Tierschützer begrüßten es.
ANGRIFF Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, zeigte sich erschüttert über das Urteil und sprach von einem Angriff auf die Religionsfreiheit. »Es bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die durch die EU-Charta garantierte, freie Religionsausübung und ist geeignet, jüdisches Leben in Europa massiv zu gefährden«, so Schuster. Man hoffe, dass es keine Nachahmer in Europa finde und andere EU-Staaten die religiöse Schlachtung weiterhin ermöglichten.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, spricht von einem Angriff auf die Religionsfreiheit.
Bini Guttmann, Präsident der Europäischen Union jüdischer Studenten, warnte gar, die Ermöglichung eines Schächt-Verbots »könnte jüdisches Leben, so wie wir es kennen, langfristig unmöglich machen«.
Verhandelt wurde ein Rechtsstreit aus Belgien. Dort hatte die Region Flandern die Schlachtung ohne Betäubung 2017 aus Tierschutzgründen verboten. Jüdische und muslimische Verbände klagten dagegen. In beiden Religionen gibt es Vorschriften zum Schlachten ohne Betäubung - dem Schächten, um Fleisch koscher beziehungsweise halal herzustellen.
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßte das EuGH-Urteil: Es sei gut, dass daraus hervorgehe, dass es Wege gebe, sowohl der Religionsfreiheit als auch dem Tierschutz gerecht zu werden. Oftmals werde es so dargestellt, »dass beides nicht in Einklang zu bringen ist«. In ihrem Statement verwiesen die Tierschützer auf Betäubungsarten, die bereits von vielen Muslimen akzeptiert würden.
»Die Ermöglichung eines Schächt-Verbots könnte jüdisches Leben, so wie wir es kennen, langfristig unmöglich machen.«
Bini Guttmann, Präsident der Europäischen Union jüdischer Studenten
Dem Urteil vom Donnerstag zufolge lässt das EU-Recht zwar in Ausnahmefällen und im Sinne der Religionsfreiheit die rituelle Schlachtung ohne vorherige Betäubung zu. Die EU-Staaten könnten aber dennoch dazu verpflichten, die Tiere zu betäuben.
»DOMINOEFFEKT« Die Konferenz der Europäischen Rabbiner (CER) befürchtet nach dem Urteil einen »Dominoeffekt« und dass weitere Staaten weiterführende Verbote oder Einschränkungen erlassen, und so die Religionsausübung und insgesamt die Religionsfreiheit weiter erschwerten. In Ländern wie Frankreich oder Spanien ist das Schächten der CER zufolge noch erlaubt.
In anderen EU-Staaten wie Schweden oder Dänemark ist es hingegen verboten. In Deutschland können aus religiösen Gründen zwar Ausnahmen erteilt werden. Dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) zufolge seien solche Ausnahmeregelungen in einigen Teilen der Bundesrepublik aber schon nahezu unmöglich. Grund sei eine Zunahme an Auflagen, da hierzulande Tierschutz schon länger stärker berücksichtigt werde.
Dass ein Urteil bewerte, was als Teil eines religiösen Ritus möglich ist oder nicht, sei »der falsche Weg«, kritisierte Mazyek. Veränderungen sollten durch die Religionsgemeinschaften selbst und nicht von außen erfolgen. »Der Ritus ist jahrtausendalter Teil jüdischen und muslimischen Lebens.« dpa/ja