Seit vergangenem Herbst erinnert ein Holocaust-Mahnmal in der Bukarester Innenstadt an die während des Faschismus in Rumänien begangenen Verbrechen. Eine Gedächtnishalle soll das Andenken an die 300.000 ermordeten Juden und Roma bewahren helfen. Das Mahnmal ist einige Meter ins Erdreich eingelassen – der Besucher steigt beim Betreten in die Vergangenheit hinab. Die Konstruktion besteht aus Beton, im Inneren aus poliertem Granit. Durch die Öffnungen im Dach dringt Tageslicht von außen ein und wirft eine Schraffur aus Licht und Schatten, die mit der Zeit über die Steine wandert – Ausdruck für die Vergänglichkeit. Entworfen wurde das Mahnmal von dem rumäniendeutschen Bildhauer Peter Jacobi.
Ein Schuldbekenntnis des rumänischen Staates – ohne jeden Zweifel: Man liest die Namen der Opfer, die Deportationsorte. Damit lässt sich der Holocaust nicht mehr leugnen. Doch werden Mahnmal und Opferzahlen Betroffenheit auslösen? Was fehlt, ist ein Dokumentationszentrum mit den Geschichten der Opfer so wie am Berliner Mahnmal. Der jüdisch-rumänische Historiker Andrei Oisteanu macht den Unterschied zwischen beiden Gedenkstätten deutlich: »Wir sind irgendwo erst am Anfang, die Geschichte zu akzeptieren. Deutschland hat das in den 50er-, 60er-Jahren gemacht. Ein Mahnmal im heutigen Berlin beginnt einen Prozess abzuschließen, ein Mahnmal im heutigen Bukarest beginnt einen Prozess anzustoßen.
Staatseigentum Anlässlich der Einweihung sagte Staatspräsident Traian Basescu, es sei die Pflicht Rumäniens, »den Völkermord während des Zweiten Weltkrieges anzuerkennen« und die Opfer zu ehren. Wovon er nicht sprach, war die aus dem Schuldbekenntnis resultierende Pflicht zur Wiedergutmachung. Fast 60 Jahre lang waren Völkermord, Verfolgung und Enteignungen totgeschwiegen worden. Der in der Zeit der Antonescu-Diktatur in Staatseigentum überführte jüdische Besitz wurde nach 1945 erneut enteignet; damit wurden die Enteignungen legitimiert.
Erst im Jahr 2004 legte eine internationale Historikerkommission eine umfassende Beweissammlung vor. Seither wird der Völkermord an Juden und Roma als Thema im Geschichtsunterricht überhaupt behandelt. 2007 folgte eine umfangreiche Sammlung von Dokumenten, herausgegeben vom Staatlichen Institut zum Studium des Holocaust in Rumänien. Der Historiker Andrei Pippidi, Mitglied der Expertenkommission, sieht noch ein weiteres Problem: »Bis auf die Holocaustüberlebenden kennt der Rest des rumänischen Volkes die Fakten nicht, und ich würde sogar sagen, dem Volk gefällt es auch nicht, diese Informationen zu hören.«
Säuberung Das Antonescu-Regime war an der Ermordung von mehr als 280.000 Juden und 11.000 Roma direkt beteiligt und steht somit in der Schreckenshierarchie des Holocaust an zweiter Stelle nach Deutschland. Die Pogrome von Iasi Ende Juni 1941 waren der Beginn des von Marschall Ion Antonescu erdachten Planes zur ethnischen Säuberung des rumänischen Territoriums. Antonescus »Lösung« nahm vorweg, was ein halbes Jahr später auf der Wannsee-Konferenz als »Endlösung« beschlossen wurde.
Der 2008 von den Bukarester Historikern Felicia Waldman und Mihai Chioveanu veröffentlichte Beitrag Public Perceptions of the Holocaust in Post-Communist Europe dokumentiert die zögerliche Restitutionspolitik des rumänischen Staates. Erst im August 1999 wurde das Gesetz zur Wiedergutmachung für die Opfer des Kommunismus aus dem Jahre 1990 um den Personenkreis der Opfer des Faschismus ergänzt. Ein 2002 verabschiedetes Gesetz ermöglichte der Vereinigung der Juden in Rumänien (FEDROM), die 1.809 von den Kommunisten beschlagnahmten Gemeindeimmobilien zurückzufordern, ohne Berücksichtigung der in der Zeit des Faschismus enteigneten 1.042 Immobilien. Bis heute fand in nur 50 Fällen eine Rückübertragung statt. Die Zahl der Immobilien, die sich in jüdischem Privatbesitz befanden, lässt sich nur erahnen.
Korruption Die letzten Nachkommen eines Fabrikdirektors aus Timisoara führen seit mehr als zehn Jahren einen Prozess um die Rückgabe der enteigneten Immobilie. Eine 2008 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingelegte Beschwerde offenbarte die hohe Zahl der seit den 90er-Jahren verschleppten Rückgabeverfahren. »Gegen die Korruption und Willkürpraxis im rumänischen Justizapparat hat der einzelne Kläger keine Chance. Ich weiß von vielen Betroffenen, die bereits aufgegeben haben«, sagt eine Verwandte aus Bukarest. Es sei an der Zeit, dass sich das Europäische Parlament damit beschäftige.
Noch ist nicht abzuschätzen, wie viele Rückgabeverfahren in Zukunft auf den rumänischen Staat zukommen werden. Eines machen diese Erfahrungen jedoch deutlich: Rumänien ist bei der Aufarbeitung der Verbrechen seiner Vergangenheit noch lange nicht in Europa angekommen. Daran ändert auch der Bau eines Mahnmals wenig. Dem Eingeständnis von Schuld müssen nun Taten folgen.