Frankreich

Sechs Monate auf Bewährung für rechtsextreme Lehrerin

Bei den Protesten gegen den Corona-Pass (hier im September in Marseille) kommt es immer wieder zu problematischen Vorfällen Foto: imago images/ZUMA Wire

Ein Gericht in der lothringischen Stadt Metz hat am Mittwoch eine Frau wegen »Aufstachelung zum Rassenhass« zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – drei Monate mehr, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

»VERRÄTER« Die Deutschlehrerin hatte bei einer Demonstration gegen den Coronapass in Frankreich in Metz ein Schild getragen, dessen Inhalt die Richter als antisemitisch werteten. Auf dem aus Verpackungskarton gemachten Schild der 34-Jährigen standen die Namen einiger Politiker, Geschäftsleute und Intellektueller. Mehrere von ihnen sind jüdisch, darunter Bernard-Henri Levy (»B.H.L.«), George Soros oder Jacques Attali. In weißer Schrift war zudem in der Mitte das Wort »Traitres!« (»Verräter!«) zu lesen.

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Frankreichs Innenminister Gérald Darmanin wies umgehend den Präfekten des Départments Moselle an, bei der Justiz Strafanzeige gegen die Frau zu stellen. Antisemitismus sei keine Meinung, sondern ein Verbrechen, so Darmanin. Auch der Dachverband der jüdischen Organisationen in Frankreich, CRIF, sowie weitere Gruppen hatten die Frau angezeigt.

Seit 1972 ist in Frankreich die öffentliche Aufstachelung zum Hass gegen eine bestimmte ethnische, nationale oder religiöse Gruppe unter Androhung von bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe verboten.

Während der Hauptverhandlung am 8. September forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie ein dreijähriges Verbot der Tätigkeit als Lehrerin. Die Verurteilte hatte bei Kommunalwahlen für den – mittlerweile umbenannten - Front National von Marine Le Pen kandidiert, sich zwischenzeitlich aber von der Partei abgewendet.

KEINE UNWISSENHEIT Bei ihrer Vernehmung durch die Polizei im August hatte die Frau angegeben, dass sie ihre 13 Namen angeblich »wahllos« und nicht aufgrund deren Religionszugehörigkeit ausgewählt habe. Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht. Das Plakat sei eindeutig antisemitischer Natur, befanden die Richter. Die Frau wurde zudem verpflichtet, jeweils bis zu 300 Euro an acht der dreizehn Organisationen zu zahlen, die als Nebenkläger bei dem Prozess zugelassen waren.

»Für sie ist das eine Niederlage, denn sie hat immer Unwissenheit vorgetäuscht, während sie in Wahrheit eine erfahrene Aktivistin der extremen Rechten ist und deren traditionell antisemitischen Werte vertritt«, sagte die Anwältin der Liga gegen Rassismus, Annie Levi-Cyferman, der Tageszeitung »Le Monde«. Der Staatsanwalt in dem Verfahren, Christian Mercuri, hatte erklärt, dass die Verurteilte »für ihre Zugehörigkeit zur extremen Rechten bekannt« sei. mth

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