Die Schweizer Regierung will verstärkt gegen NS-Symbole vorgehen. Die Regierung präsentierte nun einen Gesetzesentwurf, mit dem etwa die öffentliche Verwendung des Hakenkreuzes oder des Hitlergrußes verboten werden sollen. Bei Verstößen droht eine Ordnungsbuße von 200 Franken (213 Euro).
Derzeit verbietet das Schweizer Strafrecht rassistische, gewaltverherrlichende, extremistische oder nationalsozialistische Symbole nur dann, wenn damit gleichzeitig für eine entsprechende Ideologie geworben wird. Wer jedoch solche Symbole ohne aktive Propaganda zeigt, bleibt aktuell straflos.
Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden, »weil antisemitische Vorfälle in der Schweiz stark zugenommen haben«, hieß es in einer Mitteilung des Bundesrates - also der Schweizer Regierung - in Bern. Das neue Gesetz sieht unkomplizierte Bußverfahren statt strafrechtliche Prozesse vor, um die Justiz nicht zu überlasten.
Kreutner kommentiert Verbot
Ausnahmen sind für NS-Symbole im Kontext von Wissenschaft, Bildung, Medien und Kunst vorgesehen. Religiöse Swastikas, die wie das NS-Hakenkreuz aussehen, bleiben ebenfalls erlaubt.
Der Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG), Jonathan Kreutner, sagte auf Anfrage: »Die beiden jüdischen Dachverbände SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS setzen sich schon seit Langem für ein solches Verbot ein und nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass ein weiterer großer Schritt vollzogen ist.«
Vor einem parlamentarischen Beschluss des Gesetzes haben politische und gesellschaftliche Akteure in der Schweiz bis Ende März Zeit für Stellungnahmen. Die Regierung will zu einem späteren Zeitpunkt Verbote für weitere extremistische, rassistische und gewaltverherrlichende Symbole vorschlagen.