USA

Ruth Bader Ginsburg aus Krankenhaus entlassen

Die 86-Jährige ist die bekannteste Richterin am Supreme Court, dem eine politisch enorm wichtige Rolle zukommt

 24.11.2019 23:19 Uhr

Ruth Bader Ginsburg sel. A. (1933–2020) Foto: imago/Starface

Die 86-Jährige ist die bekannteste Richterin am Supreme Court, dem eine politisch enorm wichtige Rolle zukommt

 24.11.2019 23:19 Uhr

Die amerikanische Justiz-Ikone und älteste Supreme-Court-Richterin Ruth Bader Ginsburg ist wieder aus dem Krankenhaus entlassen worden. »Sie ist zu Hause und es geht ihr gut«, sagte Gerichtssprecherin Kathleen Arberg am Sonntag übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge.

Am Samstag hatte der Supreme Court mitgeteilt, die 86-Jährige sei wegen Schüttelfrosts und Fiebers untersucht und anschließend zur stationären Behandlung etwaiger Infektionen im Johns Hopkins Hospital in Baltimore aufgenommen worden. Dort seien ihr Antibiotika und Lösungen verabreicht worden, woraufhin die Symptome abgeklungen seien.

FRAUENRECHTE Ginsburg ist die wohl bekannteste Richterin am Supreme Court, dem in den USA eine politisch enorm wichtige Rolle zukommt. Die zierliche Frau ist für ihre scharfe Argumentationsweise und als Vorreiterin für Frauenrechte bekannt. Ihr Leben und Wirken ist Gegenstand mehrerer Filme und Bücher. Viele Liberale feiern sie als Ikone.

Ginsburg gehört zum linken Flügel am Obersten Gericht und ist oft das Zünglein an der Waage.

Ginsburg hatte sich im August wegen eines bösartigen Tumors in der Bauchspeicheldrüse einer Strahlentherapie unterziehen müssen. Bereits im vergangenen Jahr war sie an der Lunge operiert worden, nachdem Ärzte zwei bösartige Knoten gefunden hatten.

Der neunköpfige Supreme Court hat in den USA nicht selten das letzte Wort in Auseinandersetzungen um weichenstellende Gesetze und Verfügungen. Seine oft mit knapper Mehrheit gefällten Entscheidungen sind häufig von landesweiter Bedeutung und prägen die Auslegung von Gesetzen an unteren Gerichten über Jahre, teils gar Jahrzehnte. Die Richter werden vom US-Präsidenten ernannt und müssen vom Senat bestätigt werden.  dpa

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