Belgien

Religionsfreiheit vor Gericht

Das Consistoire central israélite de Belgique und die Unie van Moskeeën Antwerpen, ein jüdischer und ein muslimischer Dachverband, standen vergangene Woche vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Sie hatten Klage eingereicht gegen ein Dekret der Flämischen Region vom 7. Juli 2017 zur Änderung eines Gesetzes vom 15. August 1986 über den Schutz von Tieren in Bezug auf die erlaubten Methoden für ihre Schlachtung.

Dekret Für die Dachverbände der beiden Religionsgemeinschaften steht viel auf dem Spiel. Das Dekret vom 7. Juli bindet das Schlachten nach religiösen Vorschriften an eine vorherige Betäubung. Den Klägern zufolge könnte das Dekret gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen.

Zwei Fronten stehen sich gegenüber: auf der einen Seite die jüdische und die muslimische Gemeinde, die ihr Recht auf freie Religionsausübung reklamieren – auf der anderen Seite Verfechter des Tierschutzes.

Manch einer mag sich fragen, wieso die Auflage einer vorherigen Betäubung in der Region Flandern für Schlachtungen nach religiösen Riten gilt, nicht aber für die Jagd? Müsste Hobbyjägern nicht auch vorgeschrieben werden, Rehe, Wildschweine oder Vögel mit Pfeilen zu betäuben, bevor sie diese erlegen? Doch wurde diese Frage während der Anhörung nicht gestellt.

Menschenrechte Der Anwalt des Consistoire central israélite de Belgique (CCIB), Emmanuel Jacubowitz, führte an, dass die Artikel 9 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Religionsfreiheit und damit auch das rituelle Schlachten schützen. Die Rechtslage akzeptiere eine Ausnahme lediglich dann, wenn das Schlachten von Tieren demokratische Grundrechte verletzt.

Im Unterschied zum Islam dürfe die Schechita, das rituelle Schlachten im Judentum, nur von anerkannten Schlachtern vorgenommen werden, die eine achtjährige Ausbildung durchlaufen haben. Die Schechita unterliege damit klaren Regeln und biete Garantien. Sie nehme keine Art von Tierquälerei in Kauf, betonte Jacubowitz.

Ibrahim Akrouh, Anwalt der Unie Moskeeën Antwerpen, betonte in seinem Plädoyer für Religionsfreiheit, die EU-Mitgliedstaaten verfügten über einen Ermessensspielraum, um nationale Vorschriften im Bereich der rituellen Schlachtungen zu erlassen, mit denen durchaus auch ein umfassenderer Tierschutz sichergestellt werden könne. Die derzeitige Regelung in Flandern mache Muslime von Einfuhren abhängig, so Akrouh. In den Niederlanden könnten sich die Gemeinden schon nicht mehr mit Halal-Fleisch eindecken.

Auch die jüdische Gemeinschaft kennt das Problem. In Antwerpen gibt es eine große jüdische Gemeinschaft mit vielen ultraorthodoxen Familien. An den Hohen Feiertagen ist die Einfuhr von koscherem Fleisch derzeit nicht garantiert. In Frankreich haben die Schlachthäuser schon jetzt nicht ausreichend Kapazitäten. So wurden dort für Pessach keine Bestellungen mehr aus dem Ausland angenommen.

Betäubung Die Juristin Véronique De Schepper stellte knapp fest, dass die flämische Regierung, die sie in Luxemburg vor Gericht vertritt, die Religionsfreiheit gewährleiste. Doch wolle man »jedes vermeidbare Leid der Tiere ausschließen«. Daher müsse in Flandern grundsätzlich betäubt werden. Auch der Vertreter der wallonischen Regierung, Xavier Drion, betonte, es gehe allein ums Tierwohl.

EU und Regierung betonen, es gehe ihnen um den Tierschutz.

Einige der Vertreter der EU-Mitgliedstaaten sowie Vertreter der EU-Kommis-sion nahmen zwar kurz Bezug auf die Religionsfreiheit, brachen aber vor allem eine Lanze für den Tierschutz.

Laut Frederik Naert vom Rat der Europäischen Union sei durch das Dekret ein Gleichgewicht zwischen Religionsfreiheit und dem Wohlergehen der Tiere erreicht worden. Und für André Bouquet, den Vertreter der EU-Kommission, zeige die Tatsache, dass es »keine nennenswerten Importe von koscherem Fleisch aus Israel nach Belgien gibt«, dass »auf dem Markt generell kein Bedarf besteht«. Deshalb fordert er Maßnahmen, das betäubungslose Schlachten zu unterbinden.

Anklagebank Zum Abschluss wehte der Wind, der im Saal des EuGH aufkam, immer stärker. Die Kläger fanden sich gewissermaßen auf der Anklagebank wieder.

Der sogenannte Berichterstatter, Richter Daniel Svaby, fühlte den Klägern auf den Zahn. So stellte er dem Anwalt des Konsistoriums die Frage nach der Wirksamkeit einer »erhöhten Kontrolltätigkeit« bei Schlachtungen. Davon erhofft sich das Gericht offenbar, die Technik und Ethik der Schlachtmethoden strenger in den Blick zu nehmen – die Vorstufe eines Verbots.

Die Irritation stand Jacubowitz ins Gesicht geschrieben: »Ich verstehe nicht unmittelbar die Verbindung zwischen einer stärkeren Anzahl der Kontrollen und der Einhaltung der religiösen Vorschriften.«

»Nehmen wir an«, präzisierte Svaby, »dass es ein Mitglied im Konsistorium gibt, dem das Tierwohl besonders am Herzen liegt – das stünde dann ja wohl vor einem Dilemma.«

Das Argument setze offenbar voraus, dass die vorherige Betäubung weniger Leid hervorrufe als das unmittelbare Ausbluten des Tieres, entgegnete Jacubowitz. Doch das sei nicht der Fall.

»Das Consistoire israélite will das Hohe Gericht hinters Licht führen«, ätzte der Anwalt der belgischen Tierschutzvereinigung GAIA, Anthony Godfroid, und unterstellte dem Konsistorium die Verbreitung »alternativer Fakten«.

»Der Gesetzgeber könnte noch viel weiter gehen«, sagte er und nannte die derzeitige Regelung eine »Kompromisslösung«. Die flämische Regierung komme damit Juden und Muslimen stärker entgegen, als es zum Beispiel in Slowenien der Fall sei, wo das Schächten grundsätzlich verboten ist.

Einfuhr Richter Svabys Resümee verdeutlichte, dass es in weiten Kreisen am Verständnis für religiöse Belange mangelt. »Es scheinen ja innerhalb der religiösen Gemeinschaften zwei religiöse Strömungen zu bestehen«, tat er die Klage des Konsistoriums ab und deutete damit offenbar an, dass ja nicht jeder Jude orthodox ist.

Vom Rat der Europäischen Union wollte er wissen, ob eine Abdeckung über die Einfuhr aus Drittstaaten möglich sei. Derzeit wird koscheres Fleisch aus Polen, Irland, Neuseeland, respektive Halal-Fleisch aus Saudi-Arabien importiert.

Die nächste Verhandlung findet am 10. September statt. Dann werden die Schluss­anträge gestellt. Ein paar Monate danach ergeht das Urteil.

Angesichts einer Debatte, in der Tierschutzargumente überwogen, und der letzten Entscheidung des EuGH, das im Februar 2019 in einem Grundsatzurteil befunden hatte, dass Schächten ohne Betäubung nicht die obersten Anforderungen an den Tierschutz erfülle, scheinen die Aussichten für die Mitglieder jüdischer und muslimischer Gemeinden in Belgien düster.

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