Ein hochrangiger Rabbiner aus Paris hat das Burkini-Verbot in mehreren französischen Städten verteidigt. Er halte es prinzipiell für richtig, Ganzkörper-Badeanzüge, die vor allem von muslimischen Frauen getragen werden, an Stränden auf den Index zu stellen, sagte Rabbiner Moshe Sebbag der Nachrichtenagentur Jewish Telegraphic Agency (JTA).
Etwa 15 französische Städte, darunter Cannes an der Côte d’Azur, hatten Anfang des Monats ein entsprechendes Verbot erlassen. Der Burkini wurde dabei nicht ausdrücklich genannt, sondern der Zugang zum Strand wurde Frauen untersagt, die »keine konkrete Kleidung tragen, die die guten Sitten und die Lazität respektiert sowie die Hygiene- und Sicherheitsregeln beim Baden achtet«. In der vergangenen Woche hatte Premierminister Manuel Valls über den Burkini gesagt, das Gewand, das muslimische Frauen aus Sittsamkeitsgründen anlegen, sei Teil eines »politischen Projekts«, um die Knechtschaft der Frauen endlos fortzusetzen.
Umfrage Die Bürgermeister begründen ihre Entscheidung damit, dass der Burkini nach den schweren islamistischen Anschlägen in Frankreich zu einer Störung der öffentlichen Ordnung führen könnte. Laut Meinungsumfragen ist die Mehrheit der französischen Bevölkerung für ein Burkini-Verbot.
Rabbiner Sebbag sagte in dem Interview mit JTA: »Es ist ein kompliziertes Thema, und beide Seiten haben überzeugende Argumente«. Frankreich sei ein säkulares Land mit Religionsfreiheit. Den Bürgermeistern derjenigen Städte, die den Burkini verboten hatten, sei jedoch bewusst, »dass es nicht um die Freiheit einer Frau geht, sich sittsam zu kleiden, sondern um ein Statement in der Frage, wer in Zukunft hier herrschen wird«.
Nizza Er selbst sei für das Burkini-Verbot, erklärte der Rabbiner: »Ihn zu tragen, ist keine Frage von Unschuld, sondern eine Botschaft.« Zuvor hatten Kritiker das Burkini-Verbot als islamfeindlich bezeichnet. Unterdessen wurde bekannt, dass sich am Montag in Nizza eine Frau, die am Strand Kopftuch, eine langärmelige Bluse und eine lange Hose trug, auf Geheiß von Polizisten teilweise ausziehen musste. Sie hatte offenbar gar keinen Burkini getragen. Am selben Tag hatte das Verwaltungsgericht von Nizza einen Eilantrag gegen das Verbot zurückgewiesen.
In der Hafenstadt war am 14. Juli, dem französischen Nationalfeiertag, ein islamistischer Attentäter auf der Strandpromenade mit einem Lastwagen in die Menge der Feiernden gerast und hatte dabei 86 Menschen getötet.