Der Tag war bewusst gewählt: Am 27. Januar, dem Internationalen Holocaustgedenktag, unterzeichnete die World Jewish Restitution Organization (WJRO) ein Abkommen mit dem Großherzogtum Luxemburg zu bislang offenen Fragen in Bezug auf die Rückgabe von Eigentum aus der Zeit der Schoa.
RESTITUTION Laut WRJO wird Luxemburg eine Million Euro an Unterstützung für Schoa-Überlebende bereitstellen, die sich während des Zweiten Weltkriegs in Luxemburg aufhielten. Darüber hinaus stellt die Vereinbarung Ressourcen für das Gedenken sowie für Forschung und Bildung bereit.
Ebenfalls angesprochen werden in dem Papier Fragen der Restitution. »Das Abkommen gibt ein klares Verfahren vor, um nachrichtenlose Bankkonten, Versicherungspolicen und geraubte Kunstwerke zu identifizieren und zurückzugeben«, erklärte Gideon Taylor von der WJRO.
Die Vereinbarung stelle zudem ein »tiefgreifendes Bekenntnis Luxemburgs« zur Bewahrung der Erinnerung an jene Juden dar, die während der deutschen Besatzung Luxemburgs verfolgt und ermordet worden sind. »Diese Vereinbarung sagt zwei Dinge. Erstens: Geschichte ist wichtig. Zweitens: Die Zukunft muss noch geschrieben werden, und das Verständnis der Vergangenheit kann uns helfen zu lernen, wie wir eine bessere und gerechtere Welt schaffen können«, so Taylor. Er dankte dem luxemburgischen Premierminister Xavier Bettel für seine »Führungsrolle«.
GEDENKSTÄTTE Nach dem Abkommen wird der luxemburgische Staat auch das Gebäude des ehemaligen Sammellagers Fünfbrunnen kaufen und renovieren. Von dort aus wurden während des Krieges viele Juden in die Todeslager deportiert. Luxemburg wolle Fünfbrunnen zu einem »würdigen Ort des Gedenkens« ausbauen, so Taylor. Die Kosten für dieses Projekt werden auf rund 25 Millionen Euro geschätzt.
Die Luxemburger Stiftung für die Erinnerung an die Schoa soll 30 Jahre lang einen jährlichen Zuschuss von 120.000 Euro zur Förderung des Holocaust-Gedenkens erhalten. Auch bei der Provenienzforschung zur Raubkunst und beim Kampf gegen Antisemitismus will sich das Großherzogtum künftig stärker engagieren.
STAATSBÜRGERSCHAFT Zu Beginn der deutschen Besatzung 1940 lebten in Luxemburg 3900 Juden. Die meisten waren keine Staatsangehörigen des Landes, weil sie zuvor aus dem Deutschen Reich vor der Verfolgung geflohen waren.
Ab September 1940 riefen die Besatzer in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden zur sofortigen Ausreise der jüdischen Bevölkerung auf. Mit Zügen wurden zahlreiche Menschen nach Frankreich und Portugal gebracht.
Im Oktober 1941 wurde im jüdischen Altenheim Fünfbrunnen ein Sammellager eröffnet, die Deportationen in die Vernichtungslager begannen umgehend. Im Juni 1943 wurde Luxemburg für »judenfrei« erklärt.
2009 und 2015 veröffentlichten Berichten der Luxemburger Regierung zufolge waren NS-Opfer, die nicht luxemburgische Bürger waren, nicht zum Erhalt von Entschädigungszahlungen für die Beschlagnahmung ihres Eigentums berechtigt. Jetzt willigte die Regierung aber in eine symbolische Entschädigungszahlung ein.
Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrten etwa 1500 Juden nach Luxemburg zurück. Heute leben etwa 1200 dort. Albert Aflalo, Präsident des Consistoire Israélite de Luxembourg, begrüßte die Einigung mit der WJRO.
»Heute verpflichtet sich Luxemburg, den reichen Beitrag der Juden in Luxemburg zu würdigen und der Schrecken zu gedenken, die Juden während des Holocausts erlitten haben.« mth