Die meisten deutschen Touristen wissen kaum etwas von den Greueltaten der Wehrmacht und der SS in Griechenland. Das Muster der Verbrechen zwischen 1940 und 1944 war stets gleich: Bei Verdacht der Kollaboration mit den Partisanen erschoss die Wehrmacht zufällig ausgewählte Zivilisten. In einigen Fällen wurden ganze Dörfer in Schutt und Asche gelegt und die Bevölkerung ermordet.
Die griechischen Juden hingegen wurden in der Regel nicht an Ort und Stelle ermordet, sondern festgenommen, in einem Durchgangslager konzentriert und anschließend nach Auschwitz verschleppt. Vermögen und Wertgegenstände wurden zugunsten »des Reichs« fortgeschafft, zum Teil griechischen Nachbarn überlassen.
Wehrmacht Jahrelang reiste der Historiker Christoph Schminck-Gustavus ins abgelegene Epírus-Gebirge und brachte die Menschen zum Reden über die Vergangenheit. Geduld und Einfühlungsvermögen zeichneten den Fragesteller aus. Durch ihn haben wir detaillegetreue Kenntnis über die Verbrechen in Griechenland, vor allem in Joánnina: Am 25. März 1944 umstellten Wehrmachtssoldaten das jüdische Wohnviertel der Stadt. Die Bewohner wurden zum Abtransport zusammengetrieben, 1.870 Menschen auf etwa 80 Lastwagen gezwängt und ins Durchgangslager nach Lárissa gebracht. Von da aus ging es in Viehwaggons in neuntägiger Fahrt nach Auschwitz. Im Bericht des Unteroffiziers Bergmayer heißt es: »Die griechische Bevölkerung ... sammelte sich in den Straßen der Stadt. Mit stiller Freude ... verfolgten sie den Auszug der Hebräer«.
Von den deportierten Juden Joánninas kamen nur 112 aus Auschwitz zurück. Weitere 69 Gemeindeangehörige, die entweder in den Bergen gekämpft oder sich versteckt hatten, kehrten nach der Befreiung in die Stadt zurück und mussten oftmals die Gerichte anrufen und jahrelang prozessieren, um ihr Eigentum, das sich der griechische Staat inzwischen angeeignet hatte, zurückzuerhalten.
Täter Schminck-Gustavus lässt den Leser an der Suche nach den Tätern teilhaben. Man fiebert mit dem investigativen Staatsanwalt mit, der seine Sache sehr ernst nimmt und dem Hauptverbrecher dicht auf den Fersen ist. Doch die Aufklärung läuft ins Leere: Der ermittelnde Staatsanwalt entpuppt sich als ehemaliger SA-Mann, der gegenüber dem Haupttäter Walter Blume erstaunliche Milde walten lässt.
Im August 1970 wird Blume mit der Begründung, es habe ihm an »Tatherrschaft und der Täterwille gefehlt«, außer Verfolgung gesetzt. Kurz darauf stellt das Landgericht Bremen das Verfahren ein, das längst zur juristischen Farce verkommen war. Individuelle Entschädigungen und moralische Wiedergutmachung ist den Opfern für all die Verbrechen in Griechenland nie geleistet worden.
Christoph U. Schminck-Gustavus: Winter in Griechenland. Krieg – Besatzung – Shoah 1940–1944. Wallstein, Göttingen 2010, 344 S., 29,90 €