Die Pariser Staatsanwaltschaft hat im Fall des US-Unternehmers Jeffrey Epstein Vorermittlungen eingeleitet. Dabei gehe es unter anderem um Vorwürfe der Vergewaltigung, der Vergewaltigung von Minderjährigen jünger und älter als 15 Jahre und der kriminellen Verschwörung zur Begehung von Straftaten, wie der Pariser Chefermittler Rémy Heitz am Freitag mitteilte.
Die französischen Untersuchungen richteten sich auf mögliche Straftaten, die auf französischem Staatsgebiet begangen wurden, sowie Vergehen, bei denen Opfer oder Täter französische Staatsbürger seien, erklärte Heitz. Die Entscheidung, Vorermittlungen einzuleiten, basiere auf Informationen, die direkt an Staatsanwälte übermittelt worden seien, und einem Austausch mit US-Behörden.
Die Entscheidung, Vorermittlungen einzuleiten, basiere auf Informationen, die direkt an Staatsanwälte übermittelt worden seien.
Anklageschrift Epstein wurde von der Staatsanwaltschaft in New York vorgeworfen, Dutzende minderjährige Mädchen missbraucht zu haben. Der 66-jährige Geschäftsmann habe zwischen 2002 und 2005 in New York und Florida einen illegalen Sexhandelsring aufgebaut, hieß es in der Anklageschrift. Er beging am 10. August in einem New Yorker Gefängnis Suizid.
Anfang August hatte das französische Nachrichtenmagazin »L’Obs« einen offenen Brief der Kinderschutzorganisation »Innocence in Danger« an die Pariser Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Darin hieß es, der Fall habe eine internationale Dimension. Die Organisation erklärte unter Berufung auf das FBI, dass Menschen mit französischer Staatsbürgerschaft in den Fall verwickelt seien.
Einer »vertrauenswürdigen Quelle« zufolge sind mehrere Opfer des Sexhandelsrings aus Frankreich. Gleichstellungs-Staatssekretärin Marlène Schiappa und der Staatssekretär für den Schutz von Kindern, Adrien Taquet, hatten damals eine französische Untersuchung zu dem Fall gefordert. dpa