Eine französische Wohnungsgesellschaft hat eine jüdische Familie in Montpellier laut einem Medienbericht angewiesen, ihre Mesusa vom Türrahmen abzunehmen. Wie die Nachrichtenagentur Jewish Telegraphic Agency berichtete, wurde auf Twitter ein Dokument veröffentlicht, das offenbar die Kopie eines entsprechenden Briefs der Firma Foncière Bergé war.
Objekte Darin hieß es, während einer Inspektion sei festgestellt worden, dass am Türrahmen der Mieter eine Mesusa angebracht worden sei. »Wir erinnern Sie daran, dass in öffentlichen Bereichen keine persönlichen Objekte gezeigt werden sollen. Wir bitten Sie, die Mesusa innerhalb Ihres Wohnraums anzubringen. Danke für Ihr Verständnis«, hieß es demnach weiter. JTA schrieb, die Firma Foncière Bergé habe auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur zu dem Brief nicht sofort reagiert.
Laut Medienberichten erklärte sich die Hausverwaltung nach einer Beschwerde der Mieter in einem weiteren Schreiben: Es gehe ihr lediglich darum, das Erscheinungsbild der Türen zu vereinheitlichen. Zahlreiche Menschen hätten in den sozialen Medien den Vorwurf des Antisemitismus gegen die Hausverwaltung und ihre Mitarbeiter erhoben. Dies sei sehr verletzend.
Schma Laut dem jüdischen Religionsgesetz muss eine Mesusa (eine Schriftkapsel, die einen Text aus dem Schma-Israel-Gebet in der Tora enthält) am Türpfosten außerhalb eines Hauses oder eines Raumes befestigt werden. In einem traditionellen jüdischen Haushalt befindet sich am Eingang des Hauses oder der Wohnung sowie an jedem Türrahmen eine Mesusa. In dem Gebetstext heißt es: »Du sollst (diese Worte) auf die Türpfosten deines Hauses und deiner Stadttore schreiben.« ag