Vielen gilt die Schweiz als demokratischstes Land schlechthin – doch bei der Gleichstellung ihrer jüdischen Bürger nahm sie keine Vorbildfunktion ein. Erst 1866, also vor genau 150 Jahren, wurden Schweizer Juden christlichen Eidgenossen gleichgestellt – deutlich später als in anderen mitteleuropäischen Staaten. Und was das Ganze noch bedenklicher macht: Es war massiver Druck seitens der wichtigen Handelspartner USA, Großbritannien und Frankreich nötig, damit die Schweiz die Diskriminierung einer religiösen Minderheit endlich beendete.
Volksabstimmung In der Schweiz hat bekanntlich der Bürger (die Bürgerin wird erst 100 Jahre später hinzukommen) an der Urne das letzte Wort mittels einer Volksabstimmung. Und so nimmt am 14. Januar 1866 eine Mehrheit der damaligen Stimmbürger die Revision der erst knapp 20 Jahre alten Bundesverfassung an, nämlich die »Gleichstellung der Schweizer und Naturalisierten in Bezug auf Niederlassung, Gesetzgebung und gerichtliches Verfahren«. So heißt es im Wortlaut. Dahinter verbirgt sich nichts Geringeres als die rechtliche Gleichstellung der jüdischen Schweizer vor dem Gesetz.
Ein wirklich überzeugendes »Ja« ist es allerdings nicht: 170.000 gegen knapp 150.000 Stimmen. Bei den Kantonen sind es zwölfeinhalb gegen zehneinhalb (die Schweiz kennt bis heute auch sogenannte Halbkantone). Zu den Befürworter-Kantonen gehören neben Zürich und den beiden Basler Halbkantonen auch der Kanton Aargau. Dort, vor allem in den beiden sogenannten Judendörfern Endingen und Lengnau, haben die Schweizer Juden bisher vor allem gewohnt, denn in den anderen Kantonen kannte man die Niederlassungsfreiheit bis dahin nicht.
Bevor es 1866 zum Urnengang kam, gab es jahrelange Verhandlungen zwischen einerseits amerikanischen, französischen und britischen Diplomaten, die ihre Staaten in der Schweiz vertraten, und andererseits der Regierung in Bern. Dabei ging es darum, dass jüdische Staatsbürger aus diesen Ländern in der Schweiz per Gesetz benachteiligt wurden.
So geißelte der amerikanische Botschafter in Bern, Theo Fay, 1859 in seiner Denkschrift »Betreffend Zulassung der nordamerikanischen Israeliten zur Niederlassung in der Schweiz« die herrschende Schweizer Haltung. Wolle ein amerikanisch-jüdischer Geschäftsmann in der Eidgenossenschaft beispielsweise eine Wohnung mieten oder kaufen, könne es in gewissen Landesregionen vorkommen, dass ein Polizist ihm sage: »Sie sind ein Jude, vielleicht dürfen Sie sich in diesem Kanton gar nicht aufhalten«, heißt es da. So etwas sei »inakzeptabel«, schreibt Fay.
Der Druck nimmt zu: Etwa ab Mitte der 50er-Jahre des 19. Jahrhunderts muss die Schweiz wegen ihrer Haltung im Kampf um neue Absatzmärkte auf dem Weltmarkt Benachteiligungen hinnehmen. Länder wie zum Beispiel die Niederlande weigern sich, einen Handelsvertrag zu unterzeichnen, weil Juden in der Schweiz nicht die gleichen Rechte wie christliche Bürger haben.
Deshalb, aber auch aus grundsätzlichen Überlegungen, beginnen liberale Kräfte umzudenken. Sie befinden sich in einer tiefen Auseinandersetzung mit katholisch-konservativen Kräften, die eine jüdische Gleichstellung ablehnen. Zwar protestiert die liberale Regierung immer wieder in London, Paris und Washington gegen die »Einmischung in Schweizer Angelegenheiten«, doch längst ist sie in der Frage der jüdischen Emanzipation umgeschwenkt. Gleichzeitig wird ihr bewusst, dass sie ausländischen Juden, die sich in der Schweiz niederlassen wollen, nicht mehr Rechte einräumen kann als einheimischen Juden. Und so bereitet sie jene Gesetzesänderungen vor, die schließlich 1866 für die große Wende sorgen.
Wirtschaftskrise »Die Ansicht, dass die Schweiz ihren jüdischen Mitbewohnern die Gleichstellung letzten Endes nur wegen des ausländischen Druckes gewährte, ist sicherlich nicht falsch«, kommentiert der Historiker Erik Petry, stellvertretender Leiter des Zentrums für Jüdische Studien an der Universität Basel. Es sei allerdings auch nicht die ganze Wahrheit. Zum einen sei die Stellung der in Endingen und Lengnau lebenden Juden stärker gewesen als vielleicht angenommen. Gleichzeitig hätten aber auch die jüdischen Uhrenunternehmer im Neuenburger Jura eine wichtige Rolle gespielt. »In der damaligen Wirtschaftskrise haben sie entscheidend mitgeholfen, diesen Industriezweig durch Modernisierung dauerhaft zu erhalten.« Sie von der Gleichstellung fernzuhalten, sei nicht mehr länger zu erklären gewesen.
Die geschichtliche Forschung zur Emanzipation und ihrer Vorgeschichte sei allerdings noch längst nicht abgeschlossen, meint Petry. Außerdem müsse der historische Blick über 1866 hinausgehen. »Die Emanzipation wurde nicht rückgängig gemacht. Aber ist das allein schon als Erfolg zu verbuchen?«
Nicht nur Erik Petry denkt hier wohl auch an die Debatte um die Schechita, das rituelle Schlachten, die der Schweiz nur wenige Jahre nach 1866 eine antisemitische Welle und schließlich ein Schächtverbot bescherte – das tatsächlich bis heute gilt. Die Bäume der Schweizer Juden wuchsen also trotz Emanzipation nicht wirklich in den Himmel.
programm
Mit einem Festakt, an dem auch der Schweizer Bundespräsident Johann Schneider-Ammann teilnimmt, wird am Sonntag, 17. Januar, in Bern das Jubiläumsjahr eröffnet. Die Veranstaltung bietet unter anderem einen Querschnitt durch das jüdische Kulturschaffen der Schweiz. So wird zum Beispiel die Opernsängerin Noëmi Nadelmann auftreten.
Gleichzeitig startet am Sonntag in der Schweizer Hauptstadt auch eine historische Wanderausstellung, die im Laufe des Jahres in verschiedenen Städten zu sehen sein wird. Jonathan Kreutner, Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG), der das Jubiläumjahr veranstaltet, sagte der Jüdischen Allgemeinen: »Wir wollen zeigen, dass Schweizer Juden heute ein Bestandteil des Landes sind.« Der SIG hoffe, dass sich nichtjüdische und jüdische Schweizer in diesem Jahr näherkommen.