Der 27. Januar, der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, ist kein Feiertag im üblichen Sinn. Er sei ein Tag des Innehaltens, des Gedenkens und Nachdenkens über die Vergangenheit, betont die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Der Feiertag wolle auch Orientierung für die Zukunft bieten
ROMAN HERZOG 1996 legte der damalige Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar als offiziellen Gedenktag für alle NS-Opfer fest. Oft als Holocaust-Gedenktag bezeichnet, soll dieses Datum aber bewusst nicht nur an Juden, sondern auch an die vielen weiteren Opfergruppen erinnern. Herzog sagte damals: »Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt.«
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekannte sich bei ihrem ersten Besuch in Auschwitz am 6. Dezember 2019 ausdrücklich zur bleibenden deutschen Verantwortung für den Massenmord. »Auschwitz war ein deutsches, von Deutschen betriebenes Vernichtungslager«, sagte die Kanzlerin.
Die Verantwortung der Deutschen werde niemals enden: »Sie ist nicht verhandelbar. Sie ist fester Teil unserer Identität.«
IGNATZ BUBIS Die Initiative für die Einführung eines nationalen Gedenktages am 27. Januar ging einst von Ignatz Bubis (1927-1999) aus, dem damaligen Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland. Seine Idee fand schnell überparteiliche Zustimmung. Allerdings sollte der Gedenktag nach übereinstimmender Auffassung der im Bundestag vertretenen Parteien kein arbeitsfreier Feiertag sein.
Die Vereinten Nationen erklärten den 27. Januar im Jahr 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts (»Holocaust Remembrance Day«). Er wird seit 2006 weltweit begangen.
Der Europarat war die treibende Kraft hinter der Einführung eines EU-weiten Tages zum Gedenken an den Holocaust und zur Verhütung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Im Oktober 2002 beschlossen die Bildungsminister aus den Mitgliedsstaaten des Europarates die Einführung dieses Gedenktages.
Während Deutschland und Frankreich den Tag am 27. Januar, dem Tag der Befreiung von Auschwitz, begehen, haben andere Länder je nach ihren jeweiligen historischen Erfahrungen ein anderes Datum oder auch mehrere Termine gewählt. epd