Ende Juli veröffentlichte das Bezirksgericht in Washington sein Urteil: Die Russische Föderation müsse alle »religiösen Bücher, Manuskripte, Dokumente und anderen Gegenstände«, die zur »Schneerson-Sammlung« gehören, der Organisation Chabad aushändigen. Sämtliche Kosten für die Übergabe habe der Beschuldigte zu tragen.
Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten: »Für jeden Juristen ist klar erkennbar, dass der Urteilsspruch rechtlich hinfällig ist und einen groben Verstoß gegen die Normen und Prinzipien des internationalen Rechts darstellt«, erklärte das russische Außenministerium am 11. August. An eine Übergabe sei nicht zu denken.
Der Gegenstand des Streits, die Schneerson-Sammlung, besteht aus zwei Teilen: der Bibliothek, die sich in der Russischen Staatsbibliothek befindet, und dem Archiv, das im Russischen Militärarchiv untergebracht ist. Insgesamt soll es sich um etwa 12.000 Bücher, rund 50.000 andere Dokumente und 381 Manuskripte handeln, darunter einzigartige handschriftliche Aufzeichnungen des dritten Rabbiners Menachem Mendel Schneerson (1902–1994), dem langjährigen Oberhaupt der Chabad-Bewegung. Etliche der Manuskripte werden zu den Grundlagen des Chassidismus gezählt. Wissenschaftler schätzen vor allem diese Handschriften als wertvoll ein. Für viele chassidische Juden ist die gesamte Sammlung heilig.
geschichte Gegen Ende des 18. Jahrhunderts begannen die Rabbiner der Familie Schneerson in der zum Zarenreich gehörenden Kleinstadt Ljubawitschi, religiöse Bücher, Dokumente und Handschriften zu sammeln. In den Wirren des Ersten Weltkriegs und des russischen Bürgerkriegs konfiszierten die Bolschewiken die Bibliothek. Als Feind der Revolution zum Tode verurteilt, reiste der sechste Rabbiner Josef Isaak Schneerson mit dem Archiv nach Polen aus. 1939 floh er vor der vorrückenden deutschen Wehrmacht in die USA. Das zurückgelassene Archiv verschleppten zuerst die Nazis nach Berlin, dann die Rote Armee nach Moskau.
Seit den 90er-Jahren fordert Chabad die Rückgabe der Sammlung. Die Organisation ist heute eine der größten chassidischen Vereinigungen weltweit, versteht sich als rechtmäßige Nachfolgerin des kinderlosen Rabbiners. 2004 kam die Angelegenheit in den USA vor Gericht. Nach einer einstweiligen Verfügung der Übergabe stieg Russland 2009 aus dem Prozess aus. Daraufhin ließ Richter Royce C. Lamberth am 30. Juli 2010 das Default Judgement zugunsten des Klägers veröffentlichen.
Sowohl die einstweilige Verfügung als auch das Urteil weist Russland mit der Begründung ab, Staaten seien juristisch immun. Kein Richter könne ein Urteil gegen einen Staat sprechen, wenn Letzterer dem Prozess nicht zustimme. Aus amerikanischer Sicht dagegen ist das Urteil einwandfrei. Der U.S. Foreign Sovereign Immunities Act ermöglicht es, gegen einen fremden Staat zu prozessieren, wenn dieser Eigentum eingezogen und dabei gegen internationales Recht verstoßen hat. Für Richter Lamberth trifft dies für das Schneerson-Archiv zu, das die Rote Armee außerhalb Russlands beschlagnahmte.
aufgeheizt Dass der Prozess politisch aufgeheizt wurde, hat die Patt-Situation zusätzlich begünstigt. Zwischen 2007 und 2010 wollte die Klägerseite Russland unter Druck setzen. Die Übergabe der Sammlung sollte mit der Aufhebung von Jackson-Vanik belohnt werden – Wirtschaftssanktionen gegen die Sowjetunion aus dem Jahr 1974, die bis heute lediglich ausgesetzt sind. Der russischen Führung, die sich gerade um die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation WTO bemühte und seit den 90er-Jahren höchst allergisch auf jede amerikanische Beeinflussung reagiert, musste dieses Manöver bitter aufstoßen.
Vertreter der jüdischen Gemeinde in Moskau rufen nun dazu auf, sich nicht in juristischer Haarspalterei zu verlieren. Die Schriften müssten den Chassiden zugänglich gemacht werden. »Auch in Russland gibt es viele Organisationen, die der Bewegung Chabad-Lubawitsch angehören.
Es gibt also Möglichkeiten, die Bücher und Handschriften zu übergeben«, findet Juri Kanner, Präsident des Russischen Jüdischen Kongresses (REK). In Russland diskutiert man derzeit zudem einen Gesetzentwurf zur Rückgabe von religiösen Gütern, die von den Sowjets nationalisiert wurden. Womöglich, so hofft Kanner, ist das eine Chance.