Moshe und Miriam Levi wollten eine wirklich koschere Beschneidung für ihren Sohn Aviv. Also riefen sie nicht den Mohel der Gemeinde in Helsinki, deren Mitglieder sie sind, sondern wandten sich an Chabad. Die orthodoxe Organisation half ihnen und ließ Rabbi Yossi Simon aus dem Londoner Stadtteil Golders Green einfliegen, der als Mohel einen guten Ruf hat.
Panik So wurde der kleine Aviv im April 2008 feierlich beschnitten. Am nächsten Morgen untersuchte Simon den Säugling, und da alles in Ordnung war, kehrte er nach London zurück. Doch wenige Stunden später fing die Wunde an zu bluten. Die Eltern gerieten in Panik und dachten nicht daran, den örtlichen Mohel anzurufen, der auch Arzt ist und zum Hausbesuch gekommen wäre. Schließlich brachten sie ihren Jungen in die Uni-Klinik.
Dort hatte an jenem Tag Harry Lindahl Dienst. Er ist Chefarzt der kinderchirurgischen Abteilung und seit Jahren Wortführer einer Kampagne gegen die Beschneidung. Als Lindahl hörte, dass der Säugling ohne Betäubung beschnitten worden war, ließ er Anzeige erstatten.
Nach einem Beschluss des Obersten Gerichtshofes sind in Finnland Beschneidungen aus religiösen Gründen nur dann erlaubt, wenn sie »medizinisch korrekt« unter Betäubung durchgeführt werden. Wie ein Sprecher der Initiation Society, einer Art Berufsverband der Londoner Mohalim, dem Jewish Chronicle sagte, sei dies bei den Kollegen nicht üblich. Denn Betäubungssalben führten gelegentlich zu Entzündungen, die den Eingriff letztlich verhindern würden. Und eine Spritze könnte für das Baby schmerzhafter sein als der Eingriff an sich.
Urteil Ende Februar wurde der Fall des kleinen Aviv vor dem Bezirksgericht Helsinki verhandelt. Als Zeuge trat auch Harry Lindahl auf. Die Richter verurteilten das Ehepaar Levi zu 1.500 Euro Schmerzensgeld, das sie ihrem inzwischen knapp zweijährigen Sohn auf ein Konto überweisen müssen. Sobald er volljährig ist, kann er darauf zugreifen.
Ursprünglich hatte die finnische Justiz versucht, den Mohel vor Gericht zu bringen. »Aber wie ich gehört habe, sei die britische Polizei nicht kooperativ gewesen«, sagt Dan Kantor, Geschäftsführer der jüdischen Gemeinde Helsinki gegenüber der Jüdischen Allgemeinen. Der Londoner Mohel selbst stand zu einem direkten Gespräch mit dieser Zeitung nicht zur Verfügung.
»Dass die Beschneidung nicht von einem Arzt ausgeführt wurde, haben die Richter allerdings nicht beanstandet«, hebt Kantor hervor. Doch genau das fordert die Staatsanwaltschaft und verlangt eine Revision des Urteils. Kantor: »Der Fall ist noch lange nicht abgeschlossen.«