Am Ende mag es selbst manchem Prozessbeobachter schwer gefallen sein zu rekonstruieren, zu welchem Ziel das Gericht ursprünglich angerufen worden war: Vergangenen Freitag wurde nach knapp zwei Monaten Verhandlung das Urteil im Revisionsprozess um den Mord an dem 23-jährigen Juden Ilan Halimi gefällt. Sieben der 17 neu verhandelten Strafurteile wurden leicht verschärft, wonach vor allem die Bewacher Halimis nun länger ins Gefängnis müssen.
Halimi war Anfang 2006 von einer Gruppe Gleichaltriger durch einen perfiden Plan in ein Appartement in einer Pariser Vorstadt gelockt worden, wo er 24 Tage lang gefangen gehalten und schließlich ermordet wurde. Die Bande, die sich den Namen »Gang der Barbaren« gegeben hatte – allen voran ihr Anführer Youssouf Fofana – war überzeugt, dass für einen Juden, per antisemitischer Definition wohl begütert, ein stattliches Lösegeld herauszuschlagen sei.
Ein weiteres Beispiel völliger Realitätsverweigerung im Banne des Antisemitismus: Mit vielen seiner Peiniger teilte der Unglückliche nicht nur die maghrebinische Herkunft – seine Eltern stammen aus Marokko –, sondern auch die finanzielle Lage. Er hielt sich mit einem einfachen Job als Handy-Verkäufer über Wasser. Nachdem abzusehen war, dass die Familie des Opfers das Geld nicht würde aufbringen können, folterten die Entführer Halimi langsam und qualvoll zu Tode.
Beispiellos Dieses in der Nachkriegsgeschichte beispiellose antisemitische Verbrechen erlangte über die Landesgrenzen hinweg enormes Aufsehen, da es ein weiteres Mal zu bezeugen schien, welche Brutalität der Judenhass in jüngster Zeit in Frankreich angenommen hatte. Kaum verwunderlich also, dass Fofana im ersten Gerichtsverfahren im Frühjahr 2009 zur Höchststrafe verurteilt wurde. Allerdings gelang es einigen Mitgliedern der Bande während des Prozesses, den Hauptangeklagten als »Blitzableiter« einzusetzen und ihm die Rolle des antisemitischen Masterminds zuzuschieben, wie der Anwalt der Familie Halimi, Francis Szpiner, beklagte. Nachdem das Gericht teilweise dieser Interpretation gefolgt war, wurden vonseiten der Opferfamilie und jüdischer Organisationen schnell Rufe nach einem Revisionsverfahren laut.
Doch obwohl diesem Anliegen mit der neuerlichen Prozesseröffnung Ende Oktober nun schließlich entsprochen wurde, geriet die Frage der Mitverantwortlichkeit der vorgeblichen Zuarbeiter Fofanas durch den Weg zur Neuverhandlung und den Kampf um ihre Durchführung bald in den Hintergrund. Da die Familie Halimis den ersten Prozess nur als Nebenkläger begleitet hatte, konnte sie nach der Urteilsverkündung keinen Einspruch erheben. Francis Szpiner forderte daraufhin die frühere Justizministerin Michèle Alliot-Marie auf, die Staatsanwaltschaft als Hauptkläger anzuweisen, in Berufung zu gehen, ein Wunsch, dem diese ungewöhnlicherweise nachkam.
Von nun an nutzten die Verteidiger jede Gelegenheit, um das Berufungsverfahren als politischen Prozess zu skandalisieren und zogen alle Register der juristischen Vernebelungskunst, indem sie unter anderem forderten, die Justizministerin als Zeugin vorzuladen. Unter den Verteidigern befanden sich delikaterweise auch jüdische Anwälte, wodurch sie sich zum Teil heftigen Anfeindungen aus der jüdischen Gemeinschaft ausgesetzt sahen. Diese gipfelten darin, dass ihnen in Anlehnung an die jüdischen KZ-Aufseher das Wort »Kapo« an die Kanzlei gesprüht und Drohbriefe zugesandt wurden.
Aufklärung Doch auch Francis Szpiner verwandte viel Energie darauf, den Prozessrahmen zu kritisieren. So forderte er beharrlich die Öffnung des Gerichtssaals für die Öffentlichkeit, um einen pädagogischen Aufklärungseffekt über die Wirkungsweise des Antisemitismus zu erzielen. Da einige der Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, musste der Prozess jedoch hinter verschlossenen Türen stattfinden. Szpiner argumentierte, das Schweigen der Nachbarschaft habe Halimi getötet, gerade deshalb müsse man den Prozess nun für alle sichtbar machen. Während Kritiker vor einem sprichwörtlichen »Schauprozess« warnten, schloss er sich sogar mit Politikern zusammen und versuchte, parallel zu dem Verfahren eine Änderung der Minderjährigkeitsklausel zu erwirken. Die Entscheidung des Gesetzgebers dazu steht jedoch noch aus.
Wer weiterhin das Gesetz des Schweigens praktizierte, war Youssouf Fofana, dessen Verfahren nicht neu aufgerollt wurde, der jedoch als Zeuge geladen war. Diese Bühne nutzte er wie auch schon bei seinem eigenen Prozess, um sich als Märtyrer darzustellen und verlautbarte bedeutungsschwanger, er werde seine Geheimnisse mit ins Grab nehmen.
Ob sich der ganze Aufwand der Revision gelohnt hat, darf bezweifelt werden. Ein Urteil über die während des Prozesses etwas untergegangene Ausgangsfrage, inwieweit es sich um die gemeinsame Mordtat eines antisemitischen Kollektivs gehandelt hatte, ließ sich anhand des Richterspruchs jedoch nicht abschließend fällen.