Brit Mila
Das dänische Parlament soll bis Jahresende über eine Gesetzesvorlage entscheiden, nach der die rituelle Beschneidung von Jungen verboten werden würde. Beschneidungsgegner fordern, dass nur Erwachsene beziehungsweise Religionsmündige für sich entscheiden sollen, ob sie beschnitten werden wollen. Erst 2013 war in Dänemark ein Gesetz verabschiedet worden, das die Beschneidung von Jungen nicht verbietet. »Autorisiertes Gesundheitspersonal« darf demnach Beschneidungen durchführen; unter diesen Begriff fallen auch Mohalim. Die neue Gesetzesvorlage wurde von Dänemarks früherem Innenminister Simon Emil Ammitzboll-Bille eingebracht. Die meisten Parteien haben sich noch nicht abschließend geäußert, wie sie sich entscheiden werden. Henri Goldstein, Vorsitzender des Verbandes der jüdischen Gemeinden Dänemarks, bezeichnet die erneute Debatte als »größte Krise für das dänische Judentum seit dem Zweiten Weltkrieg«. Die Brit Mila sei ein zentraler Bestandteil der jüdischen Religion, ein Verbot hieße, »dass uns nicht mehr erlaubt sein wird, Juden zu sein«. Die dänische Premierministerin Mette Frederiksen lehnt die Gesetzesvorlage ab. »Dänische Juden müssen weiterhin Teil Dänemarks sein«, erklärte die sozialdemokratische Politikerin in einem Fernsehinterview. Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu dankte seiner Kollegin und sagte, er hoffe, dass sich Dänemark weiterhin für den Schutz seiner jüdischen Bevölkerung einsetzen werde. ja
Schechita
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Gerard Hogan, hat vergangene Woche sein Rechtsgutachten zum flämischen Schächtverbot abgegeben. Aus seiner Sicht verstößt das Verbotsdekret gegen EU-Recht, weil es keine Ausnahmen für die betroffenen Religionsgemeinschaften vorsehe. Das flämische Dekret sei nicht vereinbar mit den in der EU-Grundrechtecharta enthaltenen
Garantien zur Religionsfreiheit, so Hogan.
Vor drei Jahren hatten die beiden belgischen Regionen Flandern und Wallonien ein komplettes Verbot des Schlachtens von Tieren ohne vorherige Betäubung verhängt. Besonders betroffen von der Maßnahme sind vor allem die rund 20.000 zumeist ultraorthodoxen Juden in Antwerpen. Gegen das Verbot in Flandern hatten jüdische und muslimische Dachverbände Klage vor dem belgischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Sie sehen sich in ihrem Grundrecht der Religionsfreiheit verletzt. Das oberste belgische Gericht legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Im Juli wurde die Problematik vor den Richtern in Luxemburg verhandelt. Bis zu einem Urteil dürften noch Monate vergehen. ja