An unsere jüdischen Gäste. Frauen, Männer und Kinder. Bitte duschen Sie, ehe Sie ins Schwimmbad steigen und danach.» Dieser ausgedruckte Hinweis hing im Apartmenthaus Paradies im Schweizer Ferienort Arosa.
«Falls Sie diese Anweisung nicht befolgen, bin ich gezwungen, für Sie das Schwimmbad zu sperren», stand weiter auf dem englischsprachigen Schild. Auch mit einem anderen Plakat – in diesem Fall ging es um die Nutzung des Kühlschranks – wandte sich die Hotelleitung an die «jüdischen Gäste».
Vorfall Nachdem charedische Urlauber darüber berichteten, brachte die stellvertretende Außenministerin Israels, Tzipi Hotovely, ihre Empörung zu Ausdruck. Sie bezeichnete den Vorfall als «einen antisemitischen Akt der schlimmsten und hässlichsten Art», ausgerechnet in einem Appartementhotel, das jedes Jahr jüdische Gruppen beherberge.
Hotovely sprach mit dem israelischen Botschafter in der Schweiz, Jacob Keidar. Der informierte sie, dass das Schild bereits entfernt worden sei. Der Botschafter hatte zuvor mit dem schweizerischen Außenministerium gesprochen und es aufgefordert, diese Handlung verurteilen.
Medienberichten zufolge bat die Hotelmanagerin für den Vorgang um Entschuldigung. Sie habe kein Problem mit jüdischen Gästen, habe aber nicht gewusst, was sie schreiben sollte. Sie sagte, dass sie den Aufruf «an alle Gäste des Hauses» hätte richten müssen.
Hotovely forderte, dass die Frau, die das Schild aufgehängt hatte, vor Gericht gestellt werden sollte. Es nur zu entfernen, reiche nicht aus. «Leider ist der Antisemitismus in Europa immer noch eine Realität, und wir müssen dafür sorgen, dass die Strafe für solche Vorfälle jenen als Abschreckungsmittel dient, die noch den Keim des Antisemitismus in sich tragen.»
Reaktion Dazu teilte der Direktor von Arosa Tourismus, Pascal Jenny, unserer Zeitung auf Anfrage mit: «Uns in Arosa ist der Vorfall unangenehm und wir entschuldigen uns in aller Form, bei allen Menschen, welche sich ungerecht behandelt fühlen». Das Plakat sei umgehend entfernt worden. «Das Missverständnis scheint bereinigt und die Entschuldigung erfolgt.»