Die Staatsanwaltschaft in Metz hat strafrechtliche Ermittlungen gegen eine Frau eingeleitet, die am Wochenende bei einer Demonstration gegen die Coronapolitik der französischen Regierung demonstriert hatte.
Bei dem Umzug, an dem knapp 4000 Personen teilnahmen, trug die Frau ein selbst gemachtes Schild in der Hand, welches nach Ansicht des französischen Innenministers Gérald Darmanin eindeutig antisemitischer Natur war.
Darauf standen die Namen mehrerer Politiker, Geschäftsleute und Intellektueller, von denen einige jüdisch sind. In der Mitte des mit Verpackungskarton erstellten Schildes war in weißer Schrift das Wort »Traitres!« (»Verräter«) zu lesen. Medienberichten zufolge handelt es sich bei der Demonstrantin um eine 34-jährige Lehrerin und ehemalige Kommunalpolitikerin des rechten Rassemblement National, die mittlerweile aber mit der von Marine Le Pen geführten Partei gebrochen habe.
REAKTIONEN Innenminister Darmanin schrieb auf Twitter, er habe den Präfekten des Départment Moselle angewiesen, bei der Justiz Strafanzeige zu stellen. Antisemitismus sei keine Meinung, sondern ein Verbrechen, so Darmanin. Die Frau wurde am Montag vorübergehend von der Polizei festgenommen, ihr Haus durchsucht. Das berichtete die Nachrichtenagentur AFP. Schon im September soll ein Gericht über den Fall befinden.
Auch die Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (Licra) kündigte an, bei der Staatsanwaltschaft Beschwerde einzureichen. »Wir haben es hier eindeutig mit einem Zeichen zu tun, dem Antisemitismus zugrunde liegt. Wir müssen kompromisslos sein«, so die Organisation. Das Schild sei eine Art zu sagen, dass man Juden nicht möge.
GESETZ Neben Darmanin zeigten sich auch andere Politiker entsetzt und empört. Auch die israelische Botschaft in Paris sah sich zu einer Stellungnahme veranlasst. Man sei »entsetzt über einen derartigen Ausdruck abgrundtiefen antisemitischen Hasses«.
Seit 1972 ist in Frankreich die öffentliche Aufstachelung zum Hass gegen eine bestimmte ethnische, nationale oder religiöse Gruppe unter Androhung von bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe verboten. mth