Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Montag eine Widerspruchsklage von Alan Gross (65) abgewiesen. Dies meldete die Nachrichtenagentur Reuters. Gross fordert von der amerikanischen Regierung eine Entschädigung von 60 Millionen Dollar, weil er von 2009 bis 2014 in Kuba im Gefängnis saß.
Gemeinsam mit seiner Ehefrau hatte Gross die Obama-Regierung im Jahr 2012 wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht verklagt. Ein Regionalgericht lehnte die Klage jedoch ab. Auch in zweiter Instanz, vor dem Berufungsgericht des District of Columbia, scheiterte sie. Die Richter argumentierten, die Regierung in Washington sei immun gegenüber Ansprüchen, die im Ausland entstanden sind.
Vorgeschichte Gross war im Dezember 2009 wegen Spionage festgenommen und später zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Als Mitarbeiter der US-Behörde für internationale Entwicklung (USAID) hatte er elektronisches Gerät nach Kuba gebracht, um es in der dortigen jüdischen Gemeinde zu verteilen und unter den rund 1300 Mitgliedern eine Kommunikationsstruktur aufzubauen. Die kubanischen Richter warfen ihm vor, keine Einfuhrgenehmigung dafür besessen zu haben.
Mitte Dezember 2014 wurde Gross überraschend freigelassen und in die USA ausgeflogen. Im Gegenzug ließ Washington drei in den USA inhaftierte Kubaner frei. ja