Rund 600 Nachkommen von NS-Verfolgten haben auf Grundlage einer vor einem Jahr eingeführten Neuregelung bislang einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt.
Von den zwischen September 2019 und dem 25. August 2020 eingereichten 604 Anträgen wurden bisher 220 - und damit gut ein Drittel - entschieden, wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.
Antragsteller müssen auf Basis der neuen Regeln lediglich in einem persönlichen Gespräch in einer Auslandsvertretung Grundkenntnisse der deutschen Sprache und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.
In 217 Fällen ist danach eine Einbürgerungsurkunde aufgrund der Neuregelung ausgestellt worden, drei Fälle betreffen Nachfahren von Zwangsausgebürgerten, die nach dem Grundgesetz eingebürgert werden. Die übrigen Anträge werden noch bearbeitet.
Das Ministerium hatte zum 30. August 2019 die Einbürgerung für Nachfahren von denjenigen Verfolgten erleichtert, denen vor einer Ausbürgerung durch die Nazis die Flucht gelungen war und die später eine andere Staatsangehörigkeit annahmen. Dabei geht es etwa auch um Kinder verfolgter jüdischer Mütter, sofern die Mütter durch die Heirat eines nicht-deutschen Mannes ihren deutschen Pass verloren.
Betroffen sind neben Juden ebenfalls Roma oder andere Gruppen, die aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden. Zwangsausgebürgerte und deren Nachfahren haben hingegen laut Grundgesetz einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung.
Antragsteller müssen auf Basis der neuen Regeln lediglich in einem persönlichen Gespräch in einer Auslandsvertretung Grundkenntnisse der deutschen Sprache und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Andere Staatsangehörigkeiten dürfen sie zudem behalten.
Kinder, deren Eltern nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren worden sind, haben prinzipiell keinen Anspruch mehr auf die deutsche Staatsbürgerschaft.
Zuvor gab es für Betroffene lediglich eine erleichterte Einbürgerung nach Ermessen. Auch nach Jahrzehnten stellten die Behörden laut Ministerium dabei noch »ein beachtliches Fallaufkommen« fest. Zuletzt hatte die Zustimmung der Briten zum Brexit zu einem sprunghaften Anstieg der von Großbritannien aus gestellten Einbürgerungsanträge in Deutschland geführt: Allein die Zahl der Fälle von Nachfahren Zwangsausgebürgerter nach dem Grundgesetz stieg von 43 im Jahr 2015 auf 1737 im Jahr 2019. In diesem Jahr kamen bis einschließlich Juli 367 Anträge hinzu.
Das Innenministerium hatte indes eine zeitliche Grenze in die Neuregelung eingebaut. Kinder, deren Eltern nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren worden sind, haben prinzipiell keinen Anspruch mehr auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Eine Ausnahme gilt allerdings für bereits geborene Kinder: Für sie kann noch bis Ende 2020 ein Antrag auf Miteinbürgerung gestellt werden.
FDP, Linke und Grüne hatten im Bundestag nach der Neuregelung vergeblich auf eigene Vorschläge gedrungen. Sie befürchteten, dass durch die Regierungsvorlage noch nicht alle Betroffenen erfasst werden. Auch der Zentralrat der Juden hatte betont, dass weitere Schritte geprüft werden müssten, sollte sich herausstellen, dass bestimmte Verfolgte oder deren Nachkommen weiterhin von der Einbürgerung ausgeschlossen blieben. kna