Knesset

Vom Wahlkampf bis zur Regierung

Das Parlament des Staates Israel besteht aus 120 Abgeordneten. Foto: Flash 90

Allgemein

1. Worum geht es bei den Wahlen?
Die Wahlen entscheiden über die Zusammensetzung des israelischen Parlaments, der 19. Knesset und der Regierung, die sich aus der Zusammensetzung der Knesset ergibt. Da Israel eine parlamentarische Demokratie ist, wird der Ministerpräsident von der Knesset gewählt. Die landesweiten Wahlen finden am Dienstag, den 22. Januar 2013 statt.

2. Wie sehen Wahlen in Israel aus?
Die Wahlen sind Ausdruck der starken demokratischen Tradition des Staates Israel. Der Wahlkampf ist in der Regel äußerst lebendig und wird von lebhaften Debatten begleitet. Die Israelis haben ein großes Interesse an Politik und nehmen am Wahlprozess aktiven Anteil.

3. Was sind die wichtigsten Prinzipien der Wahlen?
Die Rahmenbedingungen für Wahlen zur Knesset sind in Artikel 4 des Grundgesetztes »Die Knesset« festgelegt. Darin heißt es: »Die Knesset wird in allgemeinen, nationalen, direkten, gleichen, geheimen und proportionalen Wahlen in Einklang mit dem Gesetz zu den Knesset-Wahlen gewählt.«

Dabei bedeutet:
allgemein: Jeder israelische Staatsbürger, der am Wahltag 18 Jahre oder älter ist, hat das Recht zu wählen.
national: Das gesamte Staatsgebiet ist ein einziger Wahlkreis. Im israelischen Verhältniswahlrecht repräsentieren die Kandidaten nationale Parteien und nicht Wahlbezirke oder Regionen.
direkt: Die Knesset wird durch den Wähler direkt gewählt, nicht etwa durch Wahlmänner. Am Wahltag gibt jeder Wähler eine Stimme für diejenige Liste ab, durch die er in der Knesset vertreten werden will.
gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
geheim: Die Stimmen werden geheim abgegeben.
Verhältniswahlrecht: Die 120 Sitze der Knesset werden proportional zu dem Anteil der jeweiligen Liste an den Stimmen vergeben. Eine Liste muss jedoch mindestens 2 % der Stimmen erhalten, um eine Fraktion bilden zu können.

4. Wer kann wählen?
Jeder Israeli, der am Wahltag 18 Jahre oder älter ist, kann wählen. Israelis aller ethnischen Gruppen und religiösen Glaubensrichtungen nehmen sehr aktiv an dem Wahlprozess teil. Jeder Israeli ist automatisch registriert, es ist nicht notwendig, sich vor der Wahl eigens zu registrieren.

5. Wie können Soldaten, Menschen mit Behinderung, Kranke und Häftlinge wählen?
Soldaten, die sich am Wahltag im Einsatz befinden, können bei ihrer Einheit wählen. Für Häftlinge gibt es besondere Regelungen, ebenso für Menschen, die sich stationär im Krankenhaus aufhalten. Menschen mit Behinderung können in einem der 1549 barrierefreien Wahllokale wählen.

6. Gibt es die Möglichkeit der Briefwahl?
Das israelische Gesetz sieht eine Briefwahl nicht vor, und grundsätzlich ist das Wählen nur auf israelischem Hoheitsgebiet möglich. Ausnahmen gelten lediglich für israelische Staatsbürger, die ins Ausland entsandt sind. Sie können in einer der 69 israelischen Botschaften und Konsulate oder auf israelischen Schiffen wählen.

7. Wie wird gewählt?
Die israelische Wahlmethode ist »nutzerfreundlich«, sogar für Wähler, die lediglich über eine begrenzte Kenntnis des Hebräischen oder Arabischen verfügen. In der Wahlkabine wählen die Wähler einen Papierzettel, der für eine der Parteien steht, legen diesen in einen Umschlag und werfen ihn in die Wahlurne. Landesweit gibt es mehr als 10.000 Wahllokale.

8. Wie können sich die Wähler ausweisen?
Zur Identifikation sind folgende Mittel zugelassen: ein offizieller Personalausweis (te’udat zehut) mit Bild, ein gültiger israelischer Pass mit Bild, ein gültiger Führerschein mit Bild, ein Knessetabgeordneten-Ausweis. Das Innenministerium kann in Ausnahmefällen die Identifikation ohne Lichtbild zulassen, so etwa bei muslimischen Frauen, die einen Gesichtsschleier tragen.

9. Was genau passiert am Wahltag?
Der Wahltag ist ein öffentlicher Feiertag, um allen Wählern die Möglichkeit zu geben, wählen zu gehen. Wähler, die sich am Wahltag außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten, können kostenlos mit dem öffentlichen Personenverkehr zu ihrem Wahllokal gelangen. Die Wahllokale werden am 22. Januar um 7.00 Uhr morgens geöffnet und schließen um 22.00 Uhr. In kleineren Gemeinden, Krankenhäusern und Gefängnissen kann zwischen 8.00 und 20.00 Uhr gewählt werden. Wenn alle registrierten Wähler bei einem Wahllokal bereits gewählt haben, kann dieses Lokal früher schließen. In diplomatischen Vertretungen im Ausland und auf Schiffen wird zwölf Tage vor dem eigentlichen Wahltag gewählt, Soldaten wählen bis zu 72 Stunden zuvor.

Die Wahlen

10. Wer hat das passive Wahlrecht?
Jeder Bürger, der mindestens 21 Jahre alt ist, kann in die Knesset gewählt werden, wenn nicht eines der Ausschlusskriterien auf ihn zutrifft.

Diese sind beispielsweise:
- das Bekleiden hochrangiger Posten im Staat: der Präsident, einer der beiden Oberrabbiner, der Staatskontrolleur, Richter und hochrangige Angestellte des öffentlichen Dienstes können sich ebenso wie der Generalstabschef und bestimmte Offiziersränge nicht zur Wahl stellen, bevor sie nicht ihren Posten gekündigt haben.
- Fälle, in denen ein Gericht das passive Wahlrecht abgesprochen hat.

Gemäß dem Grundgesetz »Die Knesset« kann das zentrale Wahlkomitee einen Kandidaten von der Wahl ausschließen, wenn er die Existenz des Staates Israel als Staat des Jüdischen Volkes verneint, den demokratischen Charakter des Staates Israel verneint, rassistische Hetze betreibt.

Eine Entscheidung zu diesen Fällen kann der Oberste Gerichtshof widerrufen. Entscheidungen des Wahlkomitees wurden bereits mehrfach vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, so auch bei den anstehenden Wahlen.

11. Wählen Israelis Parteien oder Kandidaten?
Bei Knesset-Wahlen wird für Parteien bzw. Listen abgestimmt. Bei den Wahlen zur 19. Knesset treten 34 Parteien oder Parteienbündnisse an, die ein äußerst breites politisches Spektrum widerspiegeln. Die Zahl und Reihenfolge der Abgeordneten, die in die Knesset gewählt werden, verhält sich entsprechend der Kandidatenlisten, die vor den Wahlen eingereicht wurden. Erhält eine Partei also beispielsweise zehn Mandate, so gelangen die ersten zehn Kandidaten auf ihrer Liste in die Knesset.

12. Was ist das zentrale Wahlkomitee?
Das zentrale Wahlkomitee ist verantwortlich für die Durchführung und Überwachung der Wahlen. Ihm sitzt ein Richter des Obersten Gerichtshofs vor, zurzeit ist dies Richter Elyakim Rubinstein. Weitere Mitglieder sind Vertreter der Parteien, die in der gegenwärtigen Knesset vertreten sind.

13. Was tun die regionalen Wahlkomitees?
Die regionalen Walkomitees überwachen die Abläufe in den lokalen Wahlkomitees, die Vertreter von mindestens drei Parteien in der gegenwärtigen Knesset haben. Jeder Bürger im Alter von mindestens 16 Jahren kann Mitglied in einem Wahlkomitee werden.

Der Wahlkampf

14. Was müssen Parteien vor den Wahlen tun?
Vor den Wahlen überreicht jede Partei die Liste ihrer Kandidaten für die Knesset. Die Kandidaten werden innerhalb der Parteien über Vorwahlen oder auf anderem Wege ermittelt. Nur registrierte Parteien oder Verbindungen von zwei oder mehr registrierten Parteien können eine Kandidaten-Liste einreichen und an den Wahlen teilnehmen.

15. Wie finanziert sich der Wahlkampf?
a. Der Staat Israel deckt den größten Teil der Budgets der Parteien. Lediglich ein kleiner Teil der Parteifinanzen kommt aus anderen Quellen. Nach dem Gesetz zur Parteienfinanzierung erhält jede Fraktion ein Budget zur Finanzierung des Wahlkampfes. Jede Fraktion erhält pro Sitz in der gegenwärtigen Knesset eine im Vorhinein festgelegte »Einheit« und im Nachhinein noch einmal eine dieser Einheiten pro Sitz in der neugewählten Knesset, geteilt durch zwei plus eine weitere »Einheit«. Gegenwärtig beträgt eine »Einheit« 1,34 Millionen Shekel (etwa 270.000 Euro). Fraktionen, die in der neugewählten Knesset zum ersten Mal vertreten sind, erhalten ebenfalls im Nachhinein noch eine Finanzierung, die sich aus der Zahl der gewonnenen Sitze ergibt. Bei den vergangenen Wahlen im Februar 2009 hat das Finanzministerium 160 Millionen Shekel (etwa 32,3 Millionen Euro) zur Parteienfinanzierung ausgezahlt.

b. Das Gesetz für die übrige Parteienfinanzierung, wie etwa Mitgliedsbeiträge und Spenden ist sehr streng. Keine Fraktion darf eine direkte oder indirekte Spende oberhalb einer bestimmten Summe annehmen, die an den Verbraucherindex gekoppelt ist. Zurzeit ist es jedem Haushalt gestattet, in einem Wahljahr bis zu 2.300 Shekel (etwa 460 Euro) zu spenden. In Jahren ohne Wahlen liegt die Obergrenze bei 1.000 Shekeln (etwa 200 Euro) pro Haushalt. Eine Fraktion oder Wahlliste darf keine Spenden von jemandem annehmen, der nicht selbst wählen darf, wie etwa ausländische Staatsbürger.
Unternehmen dürfen Parteien nicht spenden.

16. Wie wird erreicht, dass Wahlwerbung das Gebot der Chancengleichheit nicht verletzt?
Die Wahlwerbung beginnt im Fernsehen 14 Tage vor den Wahlen. Die Ausstrahlung im Fernsehen oder Radio ist kostenlos, die Parteien müssen aber die Spots selbst zur Verfügung stellen. Der käufliche Erwerb von Sendezeit ist verboten.

Das Wahlgesetz schreibt genau vor, wann die Spots im Fernsehen oder Radio laufen dürfen, auch Länge und Inhalt sind streng geregelt. Parteien, die bei den Wahlen antreten, erhalten Sendezeit gemäß einer gesetzlich festgelegten Formel. Grundsätzlich erhält jede Partei die gleiche Basis-Sendezeit. Zusätzlich dazu erhalten die Parteien, die in der gegenwärtigen Knesset vertreten sind, noch zusätzliche Sendezeit auf Basis der Anzahl ihrer bisherigen Abgeordneten.

So erhält beispielsweise jede Partei sieben Minuten Sendezeit im Fernsehen und weitere zwei Minuten pro bisherigem Abgeordneten. Im Radio erhält jede Liste 15 Minuten und vier weitere pro bisherigem Abgeordneten. Auch die Größe von Printanzeigen ist begrenzt.

Des Weiteren ist untersagt:
- der Einsatz von Kindern unter 15 Jahre
- die Verwendung der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (ZAHAL) auf eine Art und Weise, die den Eindruck erweckt, die Armee identifiziere sich mit einer bestimmten Partei
- die Verwendung der Namen von Bildern von Terroropfern ohne deren Erlaubnis oder derer ihrer Hinterbliebenen

Nach der Wahl

17. Wie wird die Knesset gebildet?
Die Sitze in der Knesset werden proportional zum Anteil der Wählerstimmen der Parteien vergeben. Überzählige Stimmen, die nicht für einen weiteren Knessetsitz ausreichen, können an eine andere Partei weitergegeben werden, sofern ein dementsprechendes Abkommen vor den Wahlen geschlossen wurde. Wenn kein Abkommen existiert, gehen die überzähligen Stimmen proportional an die anderen Parteien.

18. Wie wird der Ministerpräsident gewählt?
Der Ministerpräsident wird von den Knessetabgeordneten gewählt.Der Staatspräsident überträgt nach der Bildung der neuen Knesset demjenigen Abgeordneten die Aufgabe, eine Regierungskoalition zu bilden, der seiner Meinung nach die besten Chancen hat, dies erfolgreich zu tun. 1996 und 1999 wurde der Ministerpräsident direkt vom Volk gewählt.

19. Wie wird die Regierung gebildet?
a. Die Regierung ist als Exekutive mit den inneren und äußeren Angelegenheiten des Staates einschließlich der Sicherheit betraut.

b. Wenn die Bildung einer neuen Regierung ansteht, beauftragt der Staatspräsident – nach Rücksprache mit den Vertretern aller in die Knesset gewählten Parteien - einen Abgeordneten mit der Regierungsbildung. In der Regel handelt es sich dabei um den Vorsitzenden der Fraktion, die die meisten Stimmen erhalten hat oder den Vorsitzenden einer Koalition, die mehr als 60 Sitze hinter sich hat.

c. Da eine Regierung das Vertrauen der Knesset benötigt, um handeln zu können, muss sie von mindestens 61 der 120 Abgeordneten unterstützt werden.
Bis heute hat noch niemals eine Partei genug Sitze erhalten, um allein eine Regierung bilden zu können, so dass alle bisherigen israelischen Regierungen Koalitionsregierungen waren.

d. Der mit der Regierungsbildung beauftragte Abgeordnete hat dafür 28 Tage Zeit. Der Präsident kann diesen Zeitraum um weitere 14 Tage verlängern. Gelingt es dem betreffenden Abgeordneten nicht, in dieser Zeit eine Regierungskoalition zu bilden, wird ein anderer Abgeordneter mit der Regierungsbildung beauftragt. Dieser hat erneut 28 Tage Zeit, eine Fristverlängerung ist nicht vorgesehen.
Sollte dann immer noch keine Regierung gebildet worden sein, kann eine absolute Mehrheit (d.h. mindestens 61 Abgeordnete) sich schriftlich an den Präsidenten wenden und ihn bitten, einen von ihnen bestimmten Abgeordneten mit der Regierungsbildung zu beauftragen. Dies ist in der Geschichte der israelischen Wahlen bisher noch nicht vorgekommen.

e. Nachdem eine Regierung gebildet wurde, stellt der designierte Ministerpräsident diese der Knesset innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse im offiziellen Wahlorgan vor. Er erläutert die Zusammensetzung seiner Regierung, die Richtlinien ihrer Politik und die Kompetenzverteilung unter den Ministern. Der Ministerpräsident bittet dann die Knesset um ein Vertrauensvotum. Die Regierung gilt als eingesetzt, wenn die Knesset ihr mit einer absoluten Mehrheit von 61 Abgeordneten ihr Vertrauen ausgesprochen hat.

Quelle: Außenministerium des Staates Israel, 03.01.13

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