Knesset

Urteile vor der Wahl

Balad-Abgeordneter Abu Shehadeh (2.v.r.) Foto: Flash90

Der Wahlkampf in Israel ist in vollem Gange. Wenige Tage, bevor die Menschen wieder einmal ihre Stimme für eine neue Knesset abgeben, war die politische Zukunft einiger Parteien und Abgeordneter Thema für den Obersten Gerichtshof.

Er hob Entscheidungen des Wahlausschusses gegen die arabisch-nationalistische Balad-Partei und den ehemaligen Abgeordneten Amichai Chikli von der rechten Partei Jamina auf und erlaubt ihnen damit, bei den bevorstehenden Wahlen zu kandidieren.

berufung Balads Berufung wurde eingereicht, nachdem der Zentrale Wahlausschuss Ende September dafür gestimmt hatte, die Partei von der Kandidatur auszuschließen und eine Petition anzunehmen, in der behauptet wurde, die Partei negiere die Existenz des Staates Israel. Während der Debatte äußerten Richter scharfe Kritik an der Entscheidung des Wahlausschusses. »Hier gibt es eine oberflächliche Anfrage, ohne Beweise. Die Frage des Ausschlusses einer Partei ist zu ernst für diese Art von Urteil«, so Richterin Anat Baron. Das Urteil war einstimmig.

Umfragen zufolge wird Balad kaum die 3,25-Prozent-Hürde überschreiten.

Umfragen zufolge wird Balad kaum die 3,25-Prozent-Hürde überschreiten. Ihr Scheitern könnte dann zum Wegfall einer erheblichen Anzahl arabischer Stimmen führen und eine Schlüsselrolle bei der vorhergesagten Pattsituation zugunsten des rechts-religiösen Blocks unter Führung von Likud-Chef Benjamin Netanjahu spielen.

wahlausschuss Die Richter hoben auch einstimmig die Entscheidung des Wahlausschusses gegen Chikli auf. Chikli und der Likud hatten seine Disqualifikation als Justizirrtum und »Ungerechtigkeit, die zum Himmel schreit«, verurteilt.

Ein Gutachten des Generalstaatsanwaltes Gali Baharav bescheinigt Ex-Premierminister Naftali Bennett, dass er auch nach den Knessetwahlen weiterhin als stellvertretender Premierminister in der Übergangsregierung fungieren darf, bis eine neue Regierung vereidigt werde, auch wenn dies erhebliche Zeit in Anspruch nehme oder die Wahl am 1. November nicht schlüssig sei und ein weiterer Urnengang notwendig wäre. Das Thema ist von großer Bedeutung, denn solange Bennett stellvertretender Premierminister ist, hat er ein gewisses Vetorecht.

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