Die Kommunalwahlen in Israels größter arabischer Stadt Nazareth sowie in Beit Schemesch bei Jerusalem sind ungültig. Zu diesem Urteil ist der Oberste Gerichtshof in Jerusalem nach Prüfung der Fakten gekommen.
In Nazareth hatte der bisherige Amtsinhaber Ramez Jaraiseh seinen Herausforderer Ali Salem um nur neun Stimmen geschlagen. In der 82.000 Einwohner zählenden Stadt habe es laut Gerichtsurteil an insgesamt elf Wahlurnen Unregelmäßigkeiten gegeben. Demnach sollen Bürger gewählt haben, die sich aus unterschiedlichen Gründen gar nicht in der Stadt aufgehalten haben können. Aufgrund des äußerst knappen Ergebnisses ordnete Generalstaatsanwalt Jehuda Weinstein daher Neuwahlen an.
Spaltung Gleiches gilt für die Stadt Beit Schemesch nördlich von Jerusalem mit rund 80.000 Einwohnern. Die meisten von ihnen sind Ultraorthodoxe. Hier war Eli Cohen gegen den amtierenden Bürgermeister Mosche Abutbul von der Schas-Partei angetreten. Die Stadt war in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, weil die Spannungen zwischen religiösen und säkularen Einwohnern zum Teil in gewalttätige Szenen ausarteten.
So war eine Neunjährige auf dem Weg zur Schule von Ultraorthodoxen bedroht worden, weil sie nicht »angemessen« gekleidet gewesen sei. Ein anderes Mal war ein Egged-Bus von Charedim mit Steinen beworfen worden, da eine Frau sich geweigert hatte, sich in die hinteren Sitzreihen zu begeben. Der immer stärker werdende Einfluss des religiösen Teils der Bevölkerung auf das alltägliche Leben in der Stadt hatte schließlich dazu geführt, dass ein Bündnis aus drei säkularen Parteien Eli Cohen zu ihrem gemeinsamen Kandidaten erkor.
Ausweise Abutbul gewann die Wahl mit 52 Prozent, doch unmittelbar nach der Abstimmung stellte sich heraus, dass eine ganze Anzahl Personalausweise – zum Teil aus dem Ausland – für die Wahl genutzt worden waren. Die »Wähler« gaben ihre Stimmen alle Abutbul. Daraufhin hatte Eli Cohen mit Unterstützung des Generalstaatsanwaltes Klage wegen Wahlbetrugs eingereicht.
»Die Art und Weise, wie die Wahlen stattfanden, ist alarmierend und verstörend«, urteilten die drei Richter nun am Dienstag. Die Einwohner Beit Schemeschs, die auf demokratische Wahlen gesetzt hatten, fühlten sich zu Recht als Opfer eines »umfangreichen und organisierten Verstoßes gegen das Gesetz«, so die Richter weiter. Es sei davon auszugehen, dass geplant und systematisch Einfluss auf den Ausgang der Wahlen genommen worden sei.
Das Urteil kann nicht angefochten werden, beide Wahlen werden am 11. März wiederholt, gab das Innenministerium daraufhin bekannt. Man hoffe, so die Richter, dass diese ohne Korruption und im Rahmen der geltenden Gesetze stattfinden werden.