Nach einem Kampf von mehr als zwei Jahrzehnten kann Tzviya Gorodetsky endlich aufatmen: Ein privates Rabbinatsgericht (Beit Din) in Israel hat der Jüdin aus der Ukraine das Recht auf einen Scheidebrief (Get) zugebilligt. Das berichtete die »Times of Israel«.
Tzviyas Ehemann Meir hatte laut dem Bericht bereits im Jahr 2000 erklärt, er werde lieber ins Gefängnis gehen, als seiner Frau den Get auszustellen. Die Geschichte von Tzviya Gorodetsky galt als der extremste Fall einer »Aguna« in Israel – einer Frau, die getrennt lebt, aber nicht offiziell geschieden werden kann, weil der Mann den Get verweigert.
Im jüdischen Staat gibt es keine Zivilehe. Daher können jüdische Frauen, deren Männer die Scheidung verweigern, keine erneute Ehe nach jüdischem Ritus schließen – auch nicht außerhalb von Israel. Betroffen sind mehrere Hundert israelische Frauen.
Hungerstreik Seit 1995 hatte die praktizierende Jüdin Tzviya Gorodetsky, die aus der Ukraine nach Israel eingewandert war, sich um die Scheidung von Meir bemüht. Im vergangenen Jahr war sie außerhalb der Knesset, des israelischen Parlaments, in einen Hungerstreik getreten.
Gorodetsky ist Mutter von vier Kindern. Sie hatte im Alter von 19 Jahren geheiratet und ihrem Mann massive Gewalt innerhalb der Ehe vorgeworfen. Als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts sagte sie der »Times of Israel«: »Es ist ein Trost für mich, dass es Rabbiner gibt, die anders denken und einverstanden waren, mich zu befreien. Ich habe meine Freiheit wieder.«
beit din Das private Rabbinatsgericht wurde von Rabbiner Daniel Sperber, Professor für Talmudstudien an der Bar-Ilan-Universität und Träger des Israel-Preises, geleitet. Das Beit Din war von einer Organisation für Frauenrechte ins Leben gerufen worden. In seiner Entscheidung stellte das Gericht fest: »Tzviya Gorodetsky hat genug gelitten. Der Mann hat bewiesen, dass er seiner Frau keinen Scheidebrief ausstellen wird, solange er lebt.«
Das ultraorthodox dominierte israelische Oberrabbinat ist nicht verpflichtet, die Entscheidung des Privatgerichts anzuerkennen – dennoch hat das Urteil Gültigkeit. Ein Sprecher des Oberrabbinats wollte nach Angaben der »Times of Israel« keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben. ag