China droht eine riesige Prozesswelle. Die Volksrepublik soll für die Schäden verantwortlich gemacht werden, die als Folge der Corona-Krise auf dem ganzen Globus entstanden sind. Für diese soll sie nun aufkommen. Zu den führenden Anwälten im rechtlichen Kampf, China zur Kasse zu bitten, gehört Nitsana Darshan-Leitner.
Die israelische Juristin will den chinesischen Staat der Verletzung von Menschenrechten überführen. Weil sie mit Klagen dieser Art bereits reichlich Erfahrung gesammelt hat, ist sie derzeit eine gefragte Expertin für US-Kanzleien, die ebenfalls gegen China vorgehen wollen. Ihr Standpunkt ist klar: »Was China in Wuhan gemacht hat, ist ein Mega-Terroranschlag auf die Menschheit.«
HINTERMÄNNER Gerichtsverfahren gegen Terroristen und deren Hintermänner sind Darshan-Leitners Leidenschaft. Die 47-jährige Juristin führte Prozesse gegen die Hamas und gegen Staaten wie Syrien oder Iran, die gewalttätige Gruppen unterstützen. Sie lässt sich offenbar durch nichts einschüchtern.
Unterstützung für das Vorhaben kommt bereits aus mehreren Staaten.
So nahm sie Nordkorea als Staat ins Visier, weil er Terrororganisationen unterstütze, oder sie ging gegen den Missbrauch sozialer Medien durch Terroristen vor und legte sich mit Facebook-Gründer Mark Zuckerberg an. Und jetzt also China, wo sie vor dem US-Bundesgerichtshof gegen Peking klagen will.
Komplexität Dass das eine höchst komplexe Sache sein wird, darüber macht sie sich keine Illusionen. »Ich muss mehrere Hürden überwinden«, sagt sie. Erstens habe sie zu beweisen, dass der chinesische Staat den Schaden tatsächlich verursacht hat.
»Ich muss belegen können, dass China fahrlässig oder bösartig gehandelt hat«, sagt sie. Sie wird zum Beispiel argumentieren, dass das Regime die Weltgesundheitsorganisation WHO nicht rechtzeitig über den Erreger Sars-CoV-2 informiert und den Ausbruch der Krankheit Covid-19 anfänglich verheimlicht hat. »Dadurch ging Zeit verloren, um Menschenleben zu retten.«
Soll China zur Rechenschaft gezogen werden, muss zudem der Nachweis gelingen, dass das Virus aus einem Labor oder einem Tiermarkt in Wuhan entwichen ist. Danach müsste Darshan-Leitner zeigen, dass der Staat die Aktivitäten angeordnet oder beaufsichtigt hatte.
IMMUNITÄT Als ob das nicht schon komplex genug wäre, kommt eine weitere Hürde hinzu: die Aufhebung der staatlichen Immunität. Die Staatenimmunität – sie gehört zu den grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts – garantiert jedem Staat, dass er nicht vor ein ausländisches Gericht gezerrt werden kann.
Dieser Grundsatz – seine Ursprünge gehen auf das Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 zurück – wurde in den vergangenen Jahrzehnten im Falle von Terroranschlägen und Menschenrechtsverletzungen aufgeweicht, vor allem in den USA und in Kanada. Falls ein ausländischer Staat Terrorgruppen unterstützt und es sich bei den Opfern um US-Bürger handelt, müssen US-Gerichte Klagen gegen den Staat seit 1976 zulassen.
Deshalb will Darshan-Leitner versuchen, die Corona-Krise auf die Ebene eines Terroranschlags zu stellen. »Damit eine Klage gegen China von einem US-Gericht zugelassen wird, muss ich nachweisen, dass Chinas Vergehen so gravierend war, dass der Staat seine Immunität verliert.«
Wenn die Fragen geklärt sind, ob dem Staat eine Schuld für die Corona-Krise nachgewiesen und ob der Staat angeklagt werden kann, kommt der nächste Schritt: die Schätzung, wie hoch der Schaden ist. Das sei schon bei individuellen Klagen schwierig. »Bei einer Sammelklage«, sagt Darshan-Leitner, »werden die Forderungen aller Kläger aber alle aufgerechnet.«
Über die Höhe der einzuklagenden Schadenssumme will sie sich noch nicht äußern. Viele Fragen müssten geklärt werden – zum Beispiel Entschädigungen für Corona-Kranke und für die Hinterbliebenen von Corona-Opfern sowie für die wirtschaftlichen Schäden infolge von Arbeitslosigkeit oder Konkursen.
REPARATIONEN Staaten haben in der Vergangenheit regelmäßig davon abgesehen, Reparationen für Schäden in Zusammenhang mit der Verletzung von Infektionsschutzregelungen gerichtlich geltend zu machen, heißt es in einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. »Bezeichnenderweise sehen die Internationalen Gesundheitsvorschriften keinen Rechtsweg für Schadenersatzforderungen, sondern nur einen Streitschlichtungsmechanismus vor – und selbst dieser ist bis heute nicht ins Werk gesetzt worden.«
Erste Schätzungen nennen astronomisch hohe Entschädigungssummen.
Doch das politische Klima für Corona-Klagen gegen China ist derzeit günstig. US-Präsident Donald Trump wirft China ein gravierendes Fehlverhalten vor. In der Volksrepublik seien »eindeutig Dinge passiert, von denen wir nichts wissen«, zitiert die »Financial Times« Frankreichs Präsidenten Macron.
Die fehlende Transparenz Pekings habe europäische Staaten ins Messer laufen lassen, heißt es seitens der britischen Regierung. Auch in Afrika, wo China mit massiven Investitionen präsent ist, werfen fast zwei Dutzend Staaten Peking »Heuchelei und Hybris« im Umgang mit dem Coronavirus vor. Australiens Außenministerin Marise Payne bringt die Forderung auf den Punkt, die international an Beistand gewinnt: eine »unabhängige, internationale Untersuchung über die Herkunft des Coronavirus in Wuhan«.
DENKFABRIK Derzeit werden in den USA mehrere Sammelklagen gegen China eingereicht, die den Staat für die Krise verantwortlich machen und Schadenersatz fordern. Die bisher größte Sammelklage einer amerikanischen Anwaltskanzlei ist in Florida anhängig, ähnliche Klagen gegen die Regierung in Peking sowie chinesische Regierungsstellen oder einzelne chinesische Entscheidungsträger sind in Kalifornien, Pennsylvania, Nevada und Texas eingereicht worden.
Wie hoch die insgesamt geforderten Reparationszahlungen ausfallen werden, ist derzeit zwar offen. Erste Schätzungen nennen aber astronomisch hohe Summen. So veranschlagt eine britische Denkfabrik, die »Henry Jackson Society«, den einzuklagenden Schaden der G7-Länder auf 6,3 Billionen Dollar – die Hälfte des chinesischen Sozialprodukts.