Im Rechtsstreit um die strafrechtliche Verfolgung wegen angeblicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen hat Israel einen Teilerfolg vor dem Internationalen Strafgerichtshof errungen.
Die Berufungskammer des Gerichts in Den Haag hob eine Entscheidung der Richter in erster Instanz auf und gab einem Einspruch Israels statt. Diese Entscheidung hat aber keinen Einfluss auf den Haftbefehl gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu.
Die Richter hatten in erster Instanz den Einspruch Israels gegen die strafrechtlichen Ermittlungen zurückgewiesen. Israel hatte die Zuständigkeit des Gerichts angefochten. Die Begründung der Richter aber beruhte nach Ansicht der Berufungskammer auf einem Rechtsfehler.
Die Richter der ersten Instanz müssen sich nun erneut mit der Beschwerde Israels befassen. Wann es eine neue Entscheidung gibt, ist unklar.
Der Strafgerichtshof hatte im November Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Joav Galant erlassen. Das Gericht wirft ihnen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit dem 8. Oktober 2023 im Gazastreifen vor.
Chefankläger Karim Khan ermittelt seit Monaten wegen angeblicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg. Israel hatte die Zuständigkeit des Gerichts bezweifelt, denn es hat selbst den Grundlagenvertrag nicht unterzeichnet.
Zudem existiert in Israel, der einzigen Demokratie in Nahost, eine eigene unabhängige Justiz, weswegen eigentlich nicht das Weltstrafgericht zuständig ist. Darüber hinaus gibt es keinen Staat Palästina, was aber eine zwingende Voraussetzung für die Zuständigkeit des Weltstrafgerichts wäre. dpa/ja