Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und gegen den Anführer der Terrororganisation Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Das teilte der Gerichtshof am Montag in Den Haag mit.
Weitere Haftbefehle will Khan laut Mitteilung des IStGH gegen Israels Verteidigungsminister Joav Galant sowie gegen Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und gegen den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija erreichen.
Den Hamas-Führern wirft der Ankläger der Mitteilung zufolge unter anderem »Ausrottung« sowie Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.
Premierminister Netanjahu und Verteidigungsminister Galant wird unter anderem vorgeworfen, für das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung sowie für willkürliche Tötungen und zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein.
Tatsächlich wurde Israel in alle Kriege mit der Hamas hineingezogen, inklusive des aktuellen Konflikts. Das Land kämpft zur Sicherheit seiner Bevölkerung gegen den palästinensischen Terror. Dabei versuchen die Streitkräfte, Opfer unter Zivilisten in Gaza zu vermeiden. Die Menschen werden vor Angriffen auf die Hamas gewarnt und zur Evakuierung von Gefahrenorten aufgerufen.
Ob die beantragten internationalen Haftbefehle erlassen werden, müssen nun die Richter der IStGH entscheiden.
»Gefährlicher Präzedenzfall«
Die israelische Regierung hatte kürzlich bereits Befürchtungen über eine mögliche strafrechtliche Verfolgung geäußert. Netanjahu schrieb bei X, Israel werde unter seiner Führung »niemals irgendeinen Versuch des Strafgerichtshofs akzeptieren, sein inhärentes Recht auf Selbstverteidigung zu untergraben«.
Der Regierungschef hatte vor einem »gefährlichen Präzedenzfall« gewarnt, »der die Soldaten und Repräsentanten aller Demokratien bedroht, die gegen brutalen Terrorismus und rücksichtslose Aggression kämpfen«.
Das Gericht hat zwar keinerlei Möglichkeiten, Haftbefehle auch zu vollstrecken. Doch ist im Falle einer Vollstreckung die Bewegungsfreiheit der Gesuchten stark eingeschränkt. Denn eine Folge der Haftbefehle wäre, dass alle Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet sind, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu übergeben, sobald sie sich in ihrem Land befinden. dpa/ja