Auch zukünftig wird es in Tel Aviv am Schabbat offene Läden geben. Die neue Gemeindeverordnung der Stadtverwaltung, die am Sonntagabend verabschiedet wurde, sieht vor, dass 164 Geschäfte ihre Pforten am jüdischen Ruhetag öffnen dürfen.
Vor sechs Monaten bereits hatte Tel Aviv eine Version des neuen Gesetzes an Innenminister Gideon Saar geschickt, die dieser jedoch ablehnte. Mit ihr wollte Bürgermeister Ron Huldai erreichen, dass 300 Läden am Freitag nach Sonnenuntergang und am Samstag öffnen dürfen.
Seiner Meinung nach sei dieser Vorschlag ausgewogen gewesen und würde die Realität in Tel Aviv widerspiegeln. »Doch leider liegen viele Dinge, die das Leben in unserer Stadt betreffen, nicht in unseren Händen. Das ist sehr frustrierend. Wir haben nicht erwartet, dass in Bereichen, die sogar der Oberste Kommissar des Britschen Mandats nicht anzurühren wagte, einfach jemand herkommt, der den Staat repräsentiert, und sich in unsere demokratischen Entscheidungen einmischt.«
Ausnahme Dass ein Großteil der Tel Aviver säkular ist und auch am Schabbat einkaufen gehen möchte, ist nicht neu. Doch die Regierung hatte vor einer Weile erklärt, dass die Ausnahmesituation für Tel Aviv so nicht mehr hinnehmbar sei, und damit gedroht, den Geschäften hohe Strafen aufzubrummen.
»Das ist eine Frechheit«, ereifert sich Aviv Nir, der fast jeden Samstag an der Allenby-Straße in seinem Lieblings-Makolet (Hebräisch für »Tante-Emma-Laden«) einkauft. »Es soll doch den Leuten selbst überlassen werden, was sie mit ihrem Schabbat anfangen. Angebot und Nachfrage sollen den Markt bestimmen und keine Religionsgesetze.«
Die neue Regelung soll nun nur für Läden an den Hauptstraßen wie Ibn Gabirol, Dizengoff und Ben Yehuda sowie in Touristenanlagen, etwa den Häfen von Tel Aviv und Jaffa oder der Tachana, gelten. Außerdem dürfen die Geschäfte eine Größe von 500 Quadratmetern nicht überschreiten, »damit es durch exzessiven Besucherandrang zu keiner Störung des Ruhetages kommt«, heißt es.
Die Genehmigungen werden auf die verschiedenen Gegenden der Stadt verteilt. Sollte es in einem Viertel mehr Bewerber geben als zugelassen, entscheide das Los, hieß es aus der Verwaltung. Einzelhändler in der Nähe von Synagogen oder größtenteils religiösen Gegenden erhalten keine Erlaubnis.