Israels Oberster Gerichtshof hat die von der Regierung erlassenen Einreisebeschränkungen wegen schwerwiegender Grundrechtsverletzungen für rechtswidrig erklärt und ihre Aufhebung bis zum kommenden Samstag angeordnet.
GRUNDRECHTE Die Richter entschieden, dass die derzeitige Obergrenze von maximal 3000 Bürgern, die täglich ins Land gelassen werden, unverhältnismäßig sei, da sie nicht auf Grundlage konkreter Daten erlassen wurde und damit in unzulässiger Art und Weise in geschützte Grundrechte eingreife.
Seit dem 25. Januar dürfen auch israelische Bürger, die sich im Ausland aufhalten, wegen der Corona-Pandemie nicht automatisch nach Israel zurückkehren. Die Beschränkung war erlassen worden, weil man das Land gegen die Einschleppung von Mutationen des Coronavirus, gegen die die aktuell verimpften Vakzine nicht wirken, schützen wollte. Vergangene Woche wurden die Beschränkungen für Flugreisen jedoch gelockert, wodurch Tausende von israelischen Bürgern zurückkehren konnten.
KEIN ENDDATUM Das Urteil der Vorsitzenden Richterin Esther Hayut sowie ihrer Kollegen Neal Hendel und Yitzhak Amit besagt, dass die Beschränkungen »das grundlegende verfassungsmäßige Recht, nach Israel ein- und auszureisen, und andere Rechte, die den Kern des demokratischen Lebensgefüges bilden, verletzen.«
Erschwerend komme hinzu, dass in nur sechs Tagen, am 23. März, eine neue Knesset gewählt werde. Zudem sei die Maßnahme ohne Vorankündigung und ohne ein konkretes Enddatum verhängt worden, kritisierten die drei Richter in ihrem Urteil.
»Es gab keine Erklärung, warum die tägliche Obergrenze auf 3000 festgelegt wurde, und es besteht der Eindruck, dass, anstatt Anstrengungen und Ressourcen in die Durchsetzung der Quarantäne zu investieren, die Regierung es vorgezogen hat, ein Regime von Einreisequoten zu verhängen, das einfacher zu implementieren ist, aber viel stärker in die Grundrechte eingreift«, schrieben sie. Israel sei das »einzige demokratische Land der Welt«, in dem die Einreise von Bürgern derart eingeschränkt werde, so die Richter.
ELEKTRONISCHES ARMBAND Die Bedrohung durch das Coronavirus und seine Varianten werde in absehbarer Zeit nicht verschwinden, trotz des Erfolgs der Impfkampagne. Das Oberste Gericht postulierte, es müsse den Menschen möglich sein, »mit ihrer alltäglichen Routine fortzufahren«.
Am Mittwochvormittag hatte die Knesset einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der von Reiserückkehrern nach Israel verlangt, sich zu Hause mit einem elektronischen Armband oder anderen technischen Mitteln in die Quarantäne zu begeben. Bei der Abstimmung waren aber nur eine Handvoll Abgeordnete anwesend. Etwa 100 Personen hatten Anfang des Monats an einem Pilotprogramm zum Test dieser Form der Quarantäneüberwachung teilgenommen. mth