Verurteilt
Ein seit vielen Jahren als Ehegemeinschaft ohne Trauschein lebendes Paar ist in eine Krise geraten: Die Frau fand heraus, dass ihr Lebensgefährte sich eine jüngere Geliebte zugelegt hatte. Sie verzieh dem Treulosen, doch musste er sich schriftlich verpflichten, auf die Dienste der Nebenfrau unter der Zahlungsandrohung von 300.000 Schekel (rund 60.000 Euro) zu verzichten. Als sich herausstellte, dass der Hormongetriebene wieder persönlichen Nahverkehr mit der besagten Dame pflegte, wandte sich die Gehörnte an einen Schlichter, verlangte die Auszahlung der »Treuekaution« – und bekam sie auch. Die Entscheidung des Schlichters, eines Bezirksrichters a.D., löste in Juristenkreisen indessen auch Widerspruch aus. Eheliche Treue, so die Kritiker, sei nicht einklagbar. Deshalb könne Untreue keinen Entschädigungsanspruch begründen.
verschlampt
Der durch den verlotterten Zustand der Feuerwehr zu einer nationalen Katastrophe ausgeartete Carmel-Waldbrand ist nicht das einzige Beispiel für kurzsichtige Politik. In der vergangenen Woche tat die Regierung angesichts der sich verschärfenden Wasserkrise – trotz jahrelanger Warnungen – nahezu überrascht. Weil Experten ein siebtes Dürrejahr in Folge prognostizieren, fasste das Kabinett Notmaßnahmen ins Auge. Unter anderem sollen ab Januar die bestehenden Meerwasserentsalzungsanlagen rund um die Uhr betrieben werden. Das freilich wird ihre Störanfälligkeit erhöhen und das Wasserangebot nur um anderthalb Prozent steigern. Auch Grundwasser-Notbohrungen bringen nicht viel, richten aber ökologischen Schaden an. Daher werden wieder einmal ein totales Bewässerungsverbot für Gärten und teure Wassereinfuhr erwogen. Bis neue Entsalzungskapazitäten ans Netz gehen, schreibt man bestenfalls das Jahr 2012. Bis dahin aber, warnte Wasserkommissar Uri Schani, drohen die Wasserbestände des Landes irreparablen Schaden zu nehmen.
Verdient
Maßlose Managergehälter werden auch in Israel als ein Ärgernis empfunden. Jetzt hat eine Studie der Zentralbank die Gemüter noch weiter erhitzt. Anders als in früheren Jahren scheffeln die Geschäftsführer heute – so das Ergebnis der Untersuchung – auch dann fürstliche Bezüge, wenn sie die Unternehmen heruntergewirtschaftet haben. Die »Bestrafung« durch niedrigere Bezüge findet damit nicht mehr statt. Ein weiteres Phänomen: Geschäftsführer von an der Börse gehandelten Firmen neigen verstärkt dazu, bei steigendem Aktienkurs abzuspringen. Dann nämlich können sie sich ihrem nächsten Arbeitgeber als erfolgreiche Betriebslenker empfehlen.
Verboten
Bei Einstellungsgesprächen gelten in Israel neue Regeln. Künftig dürfen Personalchefs die Kandidaten nicht mehr nach der Anzahl der Kinder und der Zahl der jährlich geleisteten Wehrdiensttage fragen – beides Faktoren, die eine höhere Abwesenheitsquote vermuten lassen. Auch die Frage nach dem Wohnort ist verpönt, haftet doch manchen Städten ein negatives Image an. Schließlich soll auch die Religionszugehörigkeit geheim bleiben, und zwar nicht nur, um Diskriminierung gegen Nichtjuden, sondern auch um Nachteile für Juden zu vermeiden: Manche Arbeitgeber bevorzugen nichtjüdische Mitarbeiter, die – anders als Juden – problemlos zur Arbeit am Schabbat eingeteilt werden können. Wie sich die religiöse Anonymität wahren lässt, wenn jemand beispielsweise Chaim Cohen oder Abd-el Asis al Masri heißt, ist eine andere Frage.
Verunreinigt
Für Investoren ist ein unerwarteter Fund fossiler Energieträger ein Grund zum Jubel. Weniger erfreut waren zwei Polizisten im nordisraelischen Zefat, als sie in der Kochnische ihres Reviers den Wasserhahn aufdrehten, aus diesem aber und statt H2O eine scharf riechende, gelbliche Substanz floss. Eine anschließende Untersuchung ergab, dass der Fahrer eines Tanklastwagens irrtümlich 2.000 Liter Heizöl nicht in den dafür vorgesehenen Zentralheiztank, sondern ins Wassernetz eingefüllt hatte. In der Folge mussten 2.500 Einwohner von der Wasserversorgung abgeschnitten werden, damit das Öl abgepumpt und die Rohrleitungen gereinigt werden konnten.
Vernommen
Um fünf Uhr morgens sind die Bewohner eines Hauses in Holon aus dem frühmorgendlichen Schlummer gerissen worden. Und zwar durch das überaus laute Lustgestöhn eines Pärchens, das schon zu dieser frühen Stunde die Erfüllung eines biblischen Gebotes einübte. Den herbeigerufenen Polizisten trat die Dame des Hauses nur mit einem Kissen bedeckt gegenüber, zeigte sich aber durchaus kampflustig. Der Ordnungshüterin, die mit ihren männlichen Kollegen am Tatort erschien, stellte die lustbetonte Gespielin verächtlich die Frage, ob sie denn beim Koitus nicht genauso laut sei. Und da sich das Paar auch nicht ausweisen wollte, endete das Liebespiel mit einer Vernehmung auf dem Polizeirevier. Danach wurden die lautstarken Liebhaber wieder freigelassen. Wie sie den Rest des Tages verbrachten, ist nicht überliefert.
Vergolten
Dem 22-jährigen Mitarbeiter eines Restaurants war der Kunde, der eine telefonische Bestellung aufgab, bekannt vorgekommen: Es war sein ehemaliger Vorgesetzter in der Armee, der ihn seinerzeit wegen Disziplinarvergehen ins Militärgefängnis gesteckt hatte. Jetzt sann der Ex-Soldat auf Vergeltung, notierte sich die Kreditkartenangaben des Offiziers und tätigte damit eine Reihe von großzügigen Einkäufen, die er sich vom eigenen Gehalt nicht hätte leisten können. Es kam wie es kommen musste: Das Opfer meldete den Missbrauch; der Übeltäter wurde verhaftet. Jetzt hofft er auf die Barmherzigkeit des Gerichts.