Einen Monat nach den Knessetwahlen hat Ministerpräsident Benjamin Netanjahu immer noch keine Regierungskoalition auf die Beine gestellt. Daher will er Staatspräsident Reuven Rivlin heute um eine Verlängerung der gesetzlich vorgeschriebenen Frist für Koalitionsverhandlungen um zwei Wochen bitten.
Netanjahus Likud war bei der Wahl am 17. März mit 30 Abgeordneten stärkste Fraktion in der Knesset geworden. Rivlin erteilte dem Likud-Chef daraufhin den Auftrag, eine Koalition zu bilden. Die Vier-Wochen-Frist endet am morgigen Dienstag. Der Präsident kann diesen Zeitraum um weitere zwei Wochen verlängern.
Netanjahu strebt eine Koalition aus rechten und religiösen Parteien an. In den vergangenen Wochen hatte er sich wiederholt mit den verschiedenen Parteivorsitzenden getroffen. Bei Verhandlungen über die Verteilung von Ministerämtern und anderen Zuständigkeiten konnten sie jedoch bisher keine Einigung erzielen.
Opposition Der Vorsitzende des Mitte-Links-Bündnisses Zionistische Union, Isaac Herzog, hat derweil bestätigt, dass er entgegen anderslautenden Gerüchten keiner Großen Koalition beitreten wird. Das Zionistische Lager werde auf jeden Fall in die Opposition gehen, so Herzog.
Vergangenen Freitag hatte Netanjahu sich mit Naftali Bennett, dem Vorsitzenden der nationalreligiösen Partei Jüdisches Haus, getroffen. Beobachter gehen davon aus, dass das Jüdische Haus sowie Avigdor Liebermans Israel Beiteinu Mitglieder der künftigen Regierungskoalition sein werden. Netanjahu strebt ein rechts-religiöses Bündnis aus den Parteien Likud, Kulanu, Jüdisches Haus, Israel Beiteinu, Schas und Vereintes Tora-Judentum an, konnte sich aber noch nicht mit allen einigen.
So erheben etwa sowohl das Jüdische Haus als auch die religiöse Schas-Partei Anspruch auf das Religionsministerium. Naftali Bennett möchte zudem gerne Außenminister werden, Netanjahu würde hingegen lieber weiterhin Avigdor Lieberman auf diesem Posten behalten. Das Vereinte Tora-Judentum wiederum fordert, dass der Status quo zwischen Staat und Religion nicht angetastet wird, was Auswirkungen etwa auf die Regelungen zur Konversion und zur Wehrpflicht für Charedim haben könnte. ja